Darf ich die Rechnung eines Handwerker aufgrund falscher Arbeitszeiten kürzen?

5 Antworten

Es ist doch zuerst zu klären, was zu der Abweichung in der Stundenzahl geführt hat. Möglichkeiten sind beispielsweise die Vorbereitungszeiten bei ihm im Betrieb oder Anfahrtszeiten. Wenn es beispielsweise um Autowerkstätten handelt, dann werden feste Arbeitszeiten für bestimmte Reparaturen berechnet, egal wielange der Ausführende gebraucht hat. Soviel zum Abrechnungsmodus.

Natürlich wäre es besser gewesen der Handwerker wäre auf eine Einwände klarer eingegangen; aber vermutlich hat es im Vorfeld hier schon Unstimmigkeiten gegeben.

Ich habe mir genau an den Arbeitstagen die exakten Zeiten notiert, wann die Handwerker gekommen und gegangen sind. Sein Stundenzettel war fehlerhaft ausgefüllt; er hatte einen Tag komplett vergessen. Auch sonst waren seine Zahlenangaben schwer zu deuten.

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@dakiha
  1. Es handelt sich um Malerarbeiten.
  2. Weder in der Rechnung noch im Kostenvoranschlag tauchen die Wörter Rüstzeit bzw. Anfahrts - und Abfahrtskosten auf.
  3. Er hat auf die abweichende Stundenzahl von drei Arbeitstunden bislang nicht sehr detailierrt geantwortet.
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@dakiha
Auch sonst waren seine Zahlenangaben schwer zu deuten.

Was soll hier wie zu deuten sein?

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Man müsste das Angebot kennen und die Arbeiten, um das zu beurteilen.

In Autowerkstätten wird z. B. nach Arbeitswerten (AW) abgerechnet. Der Arbeitswert sind sagen wir 10 Minuten. Einmal Bremsbeläge wechseln sind AW, egal, wie lange die wirklich dazu brauchen. Sind 7 AW also 1 Stunden und 10 Minuten, aber der Mechaniker schaffte es in 1 Stunde, wird trotzdem mit den 7 AW abgerechnet.

Wenn bei Dir Arbeiten mit pauschalierten Zeiten angeboten waren, dann kann es sein, dass die schneller fertig waren, aber es entpricht der Preisabsprache.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo,

zu 1.) ja, wenn das nachweislich zuviel ist bzw. der Handwerker es nicht aufklärt.

zu 2.) das sollten Sie Ihn fragen

zu 3.) Kostenvoranschläge sind nicht verbindlich, wenn er länger gebraucht hat, darf er mehr berechnen, vor allem, wenn unvorhersehbare Schwierigkeiten auftreten. Allerdings kommunizieren kluge Handwerker das zwischendurch. Es kommt auch auf die Relation an. 8 Stunden statt 5 Stunden wäre heftig, 33 statt 30 fast normal.

Wenn es ein detaillierter Kostenvoranschlag war, sollten Fahrtkosten und Rüstzeiten dort erwähnt werden, wenn sie verlangt werden. Sonst hat er schlechte Karten. Wenn da nur steht ca. 10 Stunden Arbeit und 500 EUR Material, kann er alles mögliche noch reinschieben.

Viel Glück

Barmer

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Weder in der Rechnung noch im Kostenvoranschlag tauchen die Wörter Rüstzeit bzw. Anfahrts - und Abfahrtskosten auf.

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Warum hast Du in Deinen Kommentaren, aber nicht im Sachverhalt erwähnt:

Malerarbeiten, erhaltener Kostenvoranschlag mit welchen Details, vergessener Arbeitstag?

Bei einem Maler würde ich keine Rüstzeiten für die Wagenbeladung ansetzen. Die Fahrtzeiten sollten im Kostenvoranschlag erwähnt sein, sonst würde ich keine ansetzen.

Der Abrechnungsmodus muss im Kostenvoranschlag erwähnt sein.

Aufgrund Deiner fehlenden Details bekommst Du mühevoll geschriebene Antworten, die Dir leider nicht helfen.

Ich wollte es halt so kurz wie möglich halten.

Anhand der aufgeführten Arbeitskosten kann ich sehen wie lange gearbeitet worden ist: Arbeitskosten dividiert durch den Arbeitslohn von zwei Malern ergibt die Stundenzahl, die angeblich gearbeitet worden ist. Und die weicht um drei Stunden von der tatsächlichen Arbeitszeit ab. Ich war während den ganzen Arbeiten anwesend und habe mir Notizen gemacht. Also definitiv drei Stunden zu viel berechnet.

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Nur beim Pauschalfestpreis könnte man auf die Einhaltung der veranschlagten Arbeitszeiten pochen. Einen solchen hast Du offenbar nicht vereinbart.

Bei wesentlichen Überschreitungen des veranschlagten Preises hätte der Auftragnehmer noch während der Ausführung der Arbeiten darauf aufmerksam machen und weitere Weisung einholen müssen. Da wir so gut wie nichts über die Sache wissen kann man nicht beurteilen, ob da Pflichten verletzt wurden.

Ich habe die Rechnung natürlich erst nach Abschluß der Arbeiten erhalten. Selbstverständlich habe ich mir notiert, wann die Handwerker gekommen und gegangen sind. Ich hatte Urlaub und war die ganze Zeit zu Hause.

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