An wen die Kündigung richten?
Hey Leute,
aufgrund dessen, dass ich eine bessere Ausbildungsstelle gefunden habe, möchte ich das bereits von mir abgeschlossene Ausbildungsverhältnis fristlos kündigen.
Die Vertragsunterzeichnung sollte mit dem Ausbildungsbeauftragten stattfinden, welcher leider wegen eines anderen Termins verhindert war. Stattdessen kam der Leiter des Rettungsdienstes zum Termin. Im Vertrag hingegen steht die Unterschrift "in Vollmacht" vom Regionalvorstand.
An wen soll ich die Kündigung richten?
Danke!
3 Antworten
Die Kündigung bekommt Dein Ausbildungsbetrieb, der namentlich im Ausbildungsvertrag steht!
Mit wem Du bei der Unterschrift zusammengesessen hast, ist sowas von Latte!
Fristlos kannst du gar nix kündigen. Ansonsten einfach ans Büro senden. Das wird schon bearbeitet.
" sofern die Parteien keine anderweitigen Regelungen im Berufsausbildungsvertrag festgehalten haben (BAG 17.09.1987 Az. 2 AZR 654/86)."
Weißt du, was in seinem Vertrag drin steht? Also.
An den dessen Namen als Ausbildungsbetrieb ( Vertragspartner ) genannt ist.
Ansonsten - ein Ausbildungsvertag kann auch vorvertraglich - ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden - siehe dazu § 22 BBiG.
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Ausbildungsverträge können vorvertraglich und in der Probezeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.