Vorgehensweise bei Haus-Überschreibung?

2 Antworten

Chipnnado:

Eine ähnliche Fage habe ich in disemForum wie folgt beantwortet:

"Du bist interessiert daran, eine verlässliche Quelle zur Ermittlung
des aktuellen marktkonformen Verkehrswerts der Immobilie zu finden. In
Frage kommen:

ein mit der Örtlichkeiten vertrauter seriöser Immobilienmakler (Kurzgutachten nach der Maklermethode),

der Gutachterausschuss der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung,

ein freier Sachverständiger für Immobilienbewertungen,

    ein von der Industrie-und Handelskammer vereidigter Gutachter,
    ein vom Gericht vereidigter Gutachter und vielleicht auch
    ein Immobilienexperte der örtlichen Bank oder Sparkasse.

Um das Schätzverfahren zu beschleunigen und die Schätzkosten
(ca. Höhe vorher erfragen) nicht durch zusätzliche Leistungen, wie etwa
örtliche Aufmessungen und Behördenrückfragen, aufzublähen, sind dem
Schätzer mit dem schriftlichen Auftrag zur Ermittlung des aktuellen
Verkehrswerts zum Zwecke der Kaufpreisfindung alle objektrelevanten
Unterlagen, die mehrfach in diesem Forum einzeln aufgelistet wurden, zu
überlassen. "

Achtet darauf, dass alle Beteiligten mit dem Schätzer einverstanden sind. Und auch darauf , dass der Schätzer den Wert des Wohnrechs feststellen soll.

Ob ihr das Haus schätzen lassen "müsst", hängt davon ab, wie Euer Verhältnis zueinander ist (musst Du hier nicht erläutern). Wenn ein gutes Verhältnis besteht, davon gehe ich nach Deiner Fragestellung aus, kann es ausreichen, sich bei den Gutachterausschüssen der der Gemeinde/Stadt zu erkundigen, dort kann man einen Anhaltspunkt bekommen.

Bei uns in der Familie hat das in einem ähnlichen Fall ausgereicht, weil es nicht auf € 5000 mehr oder weniger für den einen oder den anderen ankam, sondern eher auf die Regelung als solche.

Je genauer die Parteien darauf achten müssen/wollen, dass keiner "benachteiligt" wird, desto genauer muss natürlich die Wertermittling erfolgen. Da passt die Antwort von @Franzl0503 schon gut.

Für den Notar und dessen Kosten müsst ihr keine Schätzung machen lassen. Wenn ihr euch auf einen Wert geeinigt habt, wie auch immer, ist das die Basis für ihn. Auch hier daran denken (siehe @Franzl0503), das Wohnrecht zu berücksichtigen, denn das mindert ja den Wert des Hauses und damit möglicherweise die Kosten.