Alleine im Grundbuch, jetzt Scheidung was kommt auf mich zu?

5 Antworten

wie steht es denn mit den schulden vom haus. werden die dann auch geteilt? denke mal wenn ich es verkaufe sind wir beide nicht raus und der nebenkredit für die renovierung ist ja auch noch da. wird der denn geteilt? alles was ich vor der ehe hatte ist in der ehe draufgegangen weil sie mir dauernd rechnungen ins haus flattern ließ. alles immer auf meinem namen bestellt. es gibt eine riester und krankenversicherung für sie. danke

gruß david

Für die Bank besteht genau ein Schuldner: das bist Du. Die Darlehensverträge lauten entsprechend Deinem ersten Posting auf nur Deinen Namen.

Jetzt in eine Gesamtschuldnerschaft einzutreten, wäre für Deine Noch-Ehefrau ungünstig, d.h. das wird sie nicht tun.

Erste Option: Haus verkaufen und Schulden tilgen. Was unter dem Strich übrig bleibt, wird im Zugewinnausgleich betrachtet. Das ist ungünstig, da für ein frisch renoviertes Haus natürlich nicht der Investitionsbetrag zu erhalten ist, sondern deutlich weniger. Du würdest also einen deutlichen Verlust erleiden.

Zweite Option: Ehefrau sucht sich eine Mietwohnung und zahlt diese selbst (aus eigenen Einkünften plus Unterhalt). Du bleibst im Haus und bist weiterhin für die Darlehen verantwortlich. Unter dem Strich dürfte das Haus plus Darlehen damit Null oder weniger als Null wert sein.

Dritte Option: Du läßt das Haus der Ehefrau und Ihr tretet als Gesamtschuldner in die Darlehen ein. Du suchst Dir eine Wohnung und lebst dort. Das wäre sehr ungünstig für Dich, da die Ehefrau wohl nicht die Mittel hat, die Darlehensrückzahlungen zu bedienen. Es bleibt also an Dir hängen, ohne die Option, das Haus zu bewohnen.

Wenn die Vermögensaufteilung nach Option 2 läuft, dann gehört das Haus Dir und damit auch die Darlehen. Sie werden nicht als ehebedingte Belastung vor der Unterhaltsberechnung von Deinen Einkünften abgezogen. Das kann für ein paar Jahre eine deutliche Belastung bedeuten, aber rechne es mit Deinem Gehalt etc. mal durch. Ehegattenunterhalt ist zeitlich befristet. Ist das möglich, ließe sich das Haus erhalten.

Eine Aufteilung der Schulden wird schwer möglich sein, da die Noch-Ehefrau ja nicht auf Dauer in dem Haus wohnen wird... warum sollte sie dafür zahlen wollen?

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Ansonsten solltest Du nun Kontoverfügungen auf Dich alleine einschränken und Rechnungen für Deine Noch-Ehefrau nicht mehr bezahlen. Wenn ihr ein gemeinsames Konto hattet, sollte dies geschlossen werden und jeder eröffnet für sich ein Einzelgirokonto. Stelle Deine Einkünfte und monatlichen Belastungen auf das neue Konto um. Das wird auch automatisch verhindern, daß die Noch-Ehefrau Bestellungen in Deinem Namen tätigt und entsprechend über Dein Konto abrechnet.

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So wie Du es schilderst ist anzunehmen, dass Ihr beide bei der Eheschließung keinen Ehevertag abgeschlossen habt. Damit die kurze Antwort, Du wirst der "Zahlemann" sein. Mit einem guten Anwalt kannst Du vielleicht das ein oder andere retten, was Du mit in die Ehe gebracht hast und was dann in die Finanzierung des Hauses geflossen ist.

sie möchte das ich das haus behalten kann. sie möchte aber trotzdem zum anwalt gehen um sich beraten lassen. sie meint das ich ihr nicht nur ein jahr unterhalt zahlen muß. sie hat schon einen neuen lebenspartner mit dem sie aber nicht zusammen wohnt. die arge bezahlt ihr im moment alles. kompletten hausstand. sie möchte auch bestimmte möbel mitnehmen. was kein problem für mich darstellt. wieviel muß mir zum leben bleiben? wenn ich die belastung vom haus und alles sehe werde ich es noch halten können. für ihr mitgebrachtes kind brauch ich ja nichts zahlen. sie möchte auch jetzt einen halbtags job annehmen.

das doofe ist ja, das da kein vermögen ist. nur das haus und das auto. das haus ist komplett belastet. da ist nach einem jahr noch nicht viel von abgetragen. was wird denn dann geteilt? wird auch der renovierungskredit geteilt? was soll ich teilen wenn mir noch garnichts gehört nur der bank? kann sie auch mit schulden aus der ehe gehen?

Das ist alles sehr komplex und kann hier nicht wirklich erschöpfend beantwortet werden. Suche unmittelbar anwaltliche Hilfe!

Wenn Ihr nicht Gütertrennung vereinbart habt, dann sind Einkünfte und Schulden während der Ehezeit gemeinsame Einkünfte und Schulden. Die wesentliche Frage wäre also nun im Zugewinnausgleich zu stellen, was jeder in die Ehe eingebracht hat und wo jeder zum Zeitpunkt der Trennung steht. Das Argument, sie hatte vor der Heirat nur Schulden und nun setzt Du sie quasi auf die Straße mit den ebengleichen Schulden, wird nicht funktionieren. In einer Ehe übernehmen beide Partner Rollen, die das Gesamteinkommen der Familie sichern - auch wenn es "nur" darum geht, einzukaufen, zu kochen und zu putzen. Arbeits- und Rollenaufteilungen sind eine Sache der "gemeinsamen Lebensplanung".

Woher kam das Geld für das Haus und die Renovierung? Waren das Mittel, die Du in die Ehe eingebracht hast, oder waren das Einkünfte, die während der Ehe erzielt wurden?

Das Haus ist wahrscheinlich nun die Ehewohnung. Daher wäre zügig zu klären, wo denn die beiden nun getrennten Parteien wohnen werden und wer welche Kosten trägt.

Nach der Lage der Einkommensverhältnisse dürftest Du am Ende der Ex-Ehefrau Ehegattenunterhalt schulden... und in der Zeit der Trennung Trennungsunterhalt.

Prüfe auch die Frage der Altersvorsorge. Wurde eine Altersvorsorge für die Ehefrau abgeschlossen (z.B. Riester)? Wenn nicht, wird dies (abhängig von der Ehedauer) nun im Rahmen des Versorgungsausgleichs zu Abzügen bei Deiner Altersvorsorge führen.

Daher mein Rat: suche anwaltliche Beratung auf und arbeite einen Vorschlag für die Ehefrau aus. Wenn Du sie dabei über den Tisch ziehen willst, wird das der Anwalt Deiner Ehefrau merken. Also gilt es, möglichst fair zu sein. Wenn Ihr Euch einigen könnt, wie es weitergeht, dann sollte das notariell vereinbart werden. Damit ist die spätere Scheidung deutlich einfacher und kostengünstiger, aber auch nervenschonender.

Shit... das System hat meinen ersten Kommentar gleich wieder gelöscht. Daher nochmals getippt:

Es gibt für die Bank nur einen Schuldner: Dich. Die Ehefrau wird einer nachträglichen Gesamtschuldnerschaft nicht zustimmen, da das für sie nachteilig wäre.

Da sie nicht die Schulden und das Haus übernehmen kann, wird es entweder um einen Verkauf (wohl mit deutlichem Verlust) oder eine Übernahme durch Dich gehen.

Die Kosten für die Hausdarlehen werden dann nciht mehr vor Unterhaltsberechnung abgezogen, da die Ex-Ehefrau ja nicht in dem Haus wohnt und daran auch keine Eigentumsanteile hat. Rechne also die Belastung von Darlehen plus Unterhalt plus Lebenshaltung mal durch. Bedenke, daß Ehegattenunterhalt nur befristet zu zahlen ist.

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