Mein Spieleinsatz pro Monat liegt unter 50,--Euro

Wenn ich absolut nicht einschlafen kann und/oder den Kopf zu voll habe, weil ich nicht abschalten kann, verhilft der Gedanke " was würdest Du jetzt tun, wenn..." sehr schnell zu angenehmen Einschlafen. Macht aber weder Sinn noch Spaß, wenn es schon an der Voraussetzung mangels Mitspielen scheitert, also muss man hin und wieder mitspielen, soviel kostet halt der Pillenersatz... Wer bei den Gewinnchancen ernsthaft an einen großen Gewinn denkt, der sollte das Haus auch nicht ohne tragbaren Blitzableiter verlassen...

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Schon die Allianz hat seit Jahrzehnten mit ihrer Unfall - Prämien - Rückgewähr - Versicherung fleißig Geld eingesammelt und mit dieser Mogelpackung gleichzeitig ihre zu hohen Risikoprämien gekonnt verschleiert. Bei diesem Vertrag läuft das nicht wirklich anders, eine kapitalgebundene Unfallversicherung, also die Kombination von Sparen und Risiko absichern, ist so gut wie immer ein saugutes Geschäft - für die Versicherung. Bei der Unfall ist sowieso nur Invaliditätsschutz wichtig, und das ist sehr preiswert zu haben. So gehören Tagegelder raus aus den Vertrag, denn es macht keinen Sinn, bei Unfallschäden Entschädigung haben zu müssen, bei Krankheitsschäden aber nicht, die ganzen Tagegeldeinschlüsse kosten daher an der falschen Stelle Geld.

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Man benötigt mehr Info dazu. Der MV ist das Eine, das Protokoll bei Einzug das Andere. Wenn das Treppenhaus bereits bei Einzug so ausgesehen hat, wird das wohl dokumentiert worden sein, entweder im Protokoll oder ggf. mit (datierten) Aufnahmen - dann seid Ihr aus dem Schneider. Ansonsten ist das nicht so einfach, lieber also ab zwecks Klärung des Sachverhaltes zum Anwalt oder Mieterverein, nicht um zu klagen, sondern um Bescheid zu wissen, ob die Renovierungsklausel so haltbar ist. Es würde mir auch stinken, wenn ich nach dieser recht kurzen Mietzeit für Mängel meiner Vormieter oder des Vermieters ( fehlende Renovierung von renovierungsbedürftigen Wohnraum - Treppenhaus eines EFH ist kein Nutzraum ) herangezogen werden würde.

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Der Verkauf funktioniert transparenter, gesicherter, problemloser und ja, auch vermutlich mit besseren Preisen, da Deine Frage nämlich eigentlich lautet, wer macht´s besser, der Profi oder der Amateur. Glaube mir, der Profi macht es viel besser. Nur sollte man ein paar Vorurteile beiseite lassen, z.B. den Einwurf von Tina: Die Gebühren werden vom Verkaufpreisvolumen bezahlt, daher ist es Quatsch zu glauben, der Verkäufer zahle nichts. Des weiteren: Der Makler sagt nicht den optimalen Preis, sondern den Preis, den er erzielen kann, mit dem also das Geschäft läuft: Das ist nicht dasselbe. In Anbetracht von 3 % plus MWSt. Maklerkosten plus mindestens 3,5 % Grunderwerbsteuer plus 1,5 % Makler und Justizkasse, also mal eben rund 9 % Nebenkosten sollte ( der vernünftige ) Verkäufer lieber einen Preis vom Sachverständigen erfragen und daran den Makler messen ( so ein Kurzgutachten oder sogar nur eine Kurzexpertise kosten gemessen an diesen Kosten weniger als ein Appel und ein Ei...), der vernünftige Käufer macht dies sowieso, wenn er kaufmännisch nicht auf den Kopf gefallen ist. Übrigens: Der Sachverständige macht das gar nicht so gerne, denn das ist viel Aufwand für wenig Geld, aber er macht´s...

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Man kann das generell beantworten, dazu müßte man aber ziemlich weit ausholen. Als Mieter, der mit seiner Mietsache sorgsam umgeht, hat man zunächst nicht allzu viel mehr zu beachten als bei jeder Wohnung. Vielleicht allerdings sind ( durch höhere Räume, schlechtere Dämmung, schwierigere Heizsituation u.a. ) z.B. die Heizkosten höher. Als Eigentümer sieht es grundsätzlich einmal so aus, dass Denkmalschutz = ewige Restnutzungsdauer bedeutet, also erhöhte Instandhaltungskosten. Auch Renovierungen, Modernisierungen sind i.d.R. teurer und nicht ohne weiteres durchsetzbar, je nach Art des Denkmalschutzes, ein kleiner Ausgleich können bessere Abschreibungsmöglichkeiten und Zuschüsse sein, Denkmalschutz ist Ländersache. Ein Kauf kann durchaus interessant sein, wenn die Rahmenbedingungen stimmen, ich würde mich aber nachhaltig erkundigen, sowohl beim Landesamt für Denkmalpflege als auch z.B. hier im Netz... Wie gesagt, das ist ein sehr kurzer Abriss zu einem Thema, das eigentlich eine deutlich umfangreichere Antwort verdient.

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Man sollte sich den Maklervertrag zunächst einmal anschauen. Wenn es kein Alleinauftrag ist und dezidiert ein privater Verkauf dennoch möglich ist, hat sich die Frage erledigt. Ansonsten natürlich Vertrag erst kündigen, allein schon zwecks Vermeidung von Irritationen. Aber auch wenn der Vertrag nicht umgehend kündbar ist, hat keineswegs der Makler automatisch Provisionsanspruch, es ist schon auch entscheidend, ob er eine Leistung ( für Sie ) erbracht hat. Hat er das nachweislich nicht , weder durch Werbung Sie auf das Objekt aufmerksam gemacht noch sonst etwas ( er steht ja nicht mit Ihnen in Kontakt ), hat er keineswegs vollautomatisch Provisionsansprüche. Ganz so einfach ist die Frage aber nicht zu klären, da würde ich dann schon vorher für ein Beratungsgespräch bei einem spezialisierten Anwalt 200 Euro in die Hand nehmen...

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Wenn ein Hotel daraus werden soll, wird es vermutlich am sinnvollsten sein, alle drei Personen ins Grundbuch einzutragen als Gesellschaft bürgerlichen Rechtes (GbR), damit wären die Eigentümer im Grundbuch, die Verteilungsverhältnisse können dann im GbR - Vertrag separat geregelt werden. ( Sogenannte Grundstücks - GbR sind etwas völlig Normales )

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Natürlich kann man nicht erschöpfend antworten, aber man kann auf folgendes hinweisen: Baujahr 1980 heißt ( nicht nur ) 30 Jahre alte Fenster ( mögen noch i.O. sein, verfügen aber über baujahrstypische Werte und dürften nach 30 Jahren n. n. getauscht sein ), die Aussenhaut ist WD - technisch nicht so wichtig ( komplette Aussenhaut -WD ist sauteuer und bringt preis-/leistungsmäßig wenig ). Gibt es Rollläden, sind sie wahrscheinlich ungedämmt ( fragen! ), Gas - Zentralheizung (mit/ohne Brennwerttechnik ?), Kachelofen vermutlich nur stationär, DG ausgebaut oder Kaltdach mit gedämmter oberster Geschossdecke (?), bei näherem Nachdenken halte ich bei 170 m² (Wohn-? oder Wohn/Nutz-) Fläche 200 EUR für Heiz- UND Nebenkosten für ziemlich illusorisch. Apropos Heizkosten: Was sagt denn der Energiepass aus ? Das würde ich mir als erstes mal anschauen: Energiepaß oder Energieausweis ( oder nichts in der Hand? Dann aber verlangen !!).

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Hintergrund ist, dass bei einer Zwangsversteigerung ( Sohn kann Hypothek nicht mehr abzahlen ) das Recht NICHT untergeht, wenn es erstrangig ist. Ist es nachrangig, geht es in der Zwangsversteigerung unter ( zwar nicht ohne schuldrechtliche Ansprüche, aber das ist sekundär). Also: Nein, soll sie nicht machen.

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Wie wfwbinder sagt, erst einmal prüfen, ob überhaupt Gewinne anfallen, denn dann sind ja nicht nur die Zinsen, sondern auch ICI (Grundsteuer), ENEL(Strom) und weitere kommunale Gebühren gegen zu rechnen. In Italien ist das nur zu versteuern ( besser ausgedrückt, es interessiert die Italiener nur.. ), wenn dort ein Wohnsitz angemeldet ist, als reines Ferienhaus, das hin und wieder einmal vermietet wird, entweder gar nicht aus o.a. Gründen oder es interessiert schlicht niemand...

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Bei der Internet - Recherche googeln nach MaBV ( Zahlung entsprechend der Makler- und Bauträger-Verordnung ), von der vertraglich natürlich abgewichen werden darf. Häufig sind die Angaben hierzu ziemlich einseitig, je nach Sichtweise des Betrachters. So wird gerne empfohlen, die letzte Rate einzubehalten, da ist aber Ärger vorprogrammiert. Korrekt: Mit Bürgschaft die Zahlungen abzusichern, mit denen der Bauunternehmer in Vorleistung geht, sowie Zahlung der letzten Rate gegen Erhalt einer Bürgschaft des Unternehmens ( Gewährleistungsbürgschaft ) bzw. eines Kautionsversicherungsscheines.

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Ist es denn wirklich zu viel? Vielleicht wurde ja nur aufgrund des Guthabens rückwirkend auch die hieraus zu hoch zwischenzeitlich berechneten Abschlagszahlungen verrechnet und mit vergütet ?

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Ich nehme an Du meinst, er habe keinen Unterhalt bezahlt, denn Kindergeld ist eine staatliche Leistung, also andere Baustelle. Dass er keinen Unterhalt bezahlt hat, ist die eine rechtlich relevante Sache, Deine Frage eine andere, die hiermit nichts ursächlich zu tun hat. Wie wfwbinder schon anmerkte, für Schulden einer anderen Person muss man nicht aufkommen, es sei denn man verpflichtet sich hierzu freiwillig, z.B. via Bürgschaft. Private Gläubiger interessieren also hierbei nicht, öffentlich rechtliche unter Umständen schon, hierbei hilft aber besser ein Anwalt, ein Familienrechtler.

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