Abfindung für Wohnungsauszug wg Verkauf

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn ihr nach Vorliegen eines detallierten, notariellen Kaufvertrages eines anderen Kaufinteressenten euer Vorkaufsrecht nicht nutzt, müsst ihr nach spätestens 3 Jahren mit einer Eigenbedarfskündigung des Neueigentümers rechen.

Auch hat der bisherige Eigentümer durchaus ein dementsprechendes Verwertungskündigungsrecht, wenn er einen Verlust von nahezu 50% des Verkehsrwertes von einer vermieteten zu einer leerstehenden Wohnung nachweisen kann und genügen Urteile, die diese Annahme stützen..

Vor diesem Hintergund machen Angebote nur in der Höhe Sinn, wie die Differenz eines Kaufangebotes zu den Mindermieteinnahmen in drei Jahren betragen: 50.000 - 3 Jahresmieteinnahmen.

Zu bedenken wäre ferner, dass ihr demnächst mit einer Modernisierungsmieterhöhung rechnen dürft: 11% der Investtitionskosten von erwartet 230.000/4 würden dauerhaft zugeschlagen. Mit 100-150€ mehr im Monat kommt ihr da nicht hin.

Gerade in Anbetracht der Vermeidung einer Verwertungskündigung n. § 573 Abs 2 Nr 3 BGB würe ich nur deshalb einem Entwurf eines Aufhebungsvertrag zum Jahresende aufsetzen, der die Übernahme der Umzugs-, Renovierungs- und Maklerkosten mit Höchstgrenzen (je 3000 €) vorsieht und einen Mietdifferenzbetrag von 3 Jahreskaltmieten (36 x 150) beinhaltet, weil der Vermieter Bereitschaft signalisiert.

Denn wenige Wochen nach Beginn der umfänglichen Arbeiten zieht ihr vermtl. freiwillig und kostenlos aus :-(

G imager761

EvaNRW 
Fragesteller
 22.06.2013, 18:01

Vielen Dank für Deine Antwort. Hier rauchen jetzt erst einmal die Köpfe. Dann werde ich mir nun Notizen machen und Deine Antwort zur Hilfe nehmen.

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Du hast hier gleich zwei gute Vorschläge bekommen. Allerdings ist die Verhandlung in solchen Fällen kein mathematisches, sondern ein psychologisches Problem. Es kommt darauf an, wie groß das Interesse des Eigentümers ist, den Verkauf zu forcieren. Ich kann mir offengestanden nicht vorstellen, dass ein Eigentümer Euch Abstandszahlungen in Höhe von 12 bis 20 TEUR leisten wird, insbesondere auch deswegen nicht, weil sich das ja im Haus rundspricht. Manche Investoren gehen dann lieber den Weg, die Bestandsmieter heraus zu graulen. Es gibt da ja eine Vielzahl von Möglichkeiten. Besonders beliebt sind umfangreiche und langandauernde Sanierungsmaßnahmen.

EvaNRW 
Fragesteller
 22.06.2013, 18:04

Vielen Dank für Deine Antwort. Er hat bereits signalisiert das er keinen 5 Stelligen Betrag zahlen möchte. Was das Herrumssprechen betrifft, wird es eine Klausel geben, die beiden Partein dieses untersagt. Schon weil ich nicht möchte dass es durch das ganze Dorf getratscht wird.

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Nun 3 mal 12 mal 150 sind 5400

Maklerkosten 1200-1600

Umzugskosten per Firma rund 3000

Eure Renovierung abzgl. der 1000: 2500

Ergibt über den Daumen 12.000. Das sollte Euer Minumum sein.

Schließlich müsst Ihr auch noch bedenken, dass Ihr bei einem Verkauf während Eurer Miete auch noch ein Vorkaufsrecht habt. 90.000 für eine solche Wohnung erscheint mir doch ganz günstig und umzuziehen braucht Ihr dann auch nicht.

EvaNRW 
Fragesteller
 21.06.2013, 23:42

An sich ist es tatsächlich ein guter Preis. Wir haben gleich zwei verschiedene Vorkaufsrechte bekommen ( vielleicht ist der erste Verjährt? ) ca 100.000 und einmal 120.000 das aktuelle.Leider wird in naher Zukunft die Fassade inkl beider Dächer ( Penthouse ) gemacht werden müssen. In diesem Zuge wäre auch im Gespräch die alten Isofenster auszutauschen und nach außen zu setzen. Das fast identische Nachbarhaus ( anderer Eigentümer ) soll 230000 verschlungen haben. Nicht einmal 1/3 dieser Kosten sind durch den POTT gedeckt. Zudem sind die beiden EG Wohnungen mit Sondernutzungsrecht für den ehem. Gemeinschaftsgarten bereits verkauft worden. Auf der Eingangsseite prangt eine Palettenfirma diese sich nun auch noch erweitern möchte. Der Garten war bislang die Ruhe-oase. Das sind für uns Ausschlusskriterien. Danke für Deine schnelle Antwort. Dann werde ich todesmutig nächste Woche in Verhandlung treten.

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