Nutzungsverbot einer Wohnung aufgrund nicht erreichter mindest Deckenhöhe?
Hallo zusammen,
Mein Freund ist vor ca. einem halben Jahr umgezogen. Er stand etwas unter Zeitdruck und musst sich deswegen für eine Wohnung, welche eine sehr niedrige Decke hat, entscheiden. Erst später ist ihm bewusst worden, wie niedrig sie eigentlich ist.
Die Deckenhöhe beträgt 2.06m
Die Mindesthöhe für Decken in NRW beträgt 2.40m.
Mein Freund hat sich deswegen bereits bei dem Vermieter beschwert, dieser sagt aber, dass es keine Rolle spielt, da das Gebäude in 1900 gebaut wurde (die Regeln sein für diesen Fall anders). Es scheint jedoch eher unwahrscheinlich, da es aus Beton gebaut wurde.
Des Weiteren hat der Vermieter dieses Gebäude erst vor 20 Jahren gekauft und davor war es ein Firmengebäude, die Wohnung wurden also nicht an einzel Personen vermietet.
Die Frage ist nun, ob es für ihn überhaupt legal ist, diese Wohnung zu vermieten.
Falls es nicht legal ist, würde mein Freund eine Entschädigung kriegen, wenn er rechtlich dagegen vorgeht und dem Vermieter eine Nutzungsverbotung ausgesprochen wird?
6 Antworten
Erstmal, gemietet wie gesehen. Der Mietvertrag ist gültig und wenn die Nutzungsgenehmigung für das Gebäude sich auf Wohnen beruft, dann darf dort auch gewohnt werden.
Wenn euch die Wohnung jetzt nicht mehr zu sagt, dann könnt ihr jederzeit wieder aus ziehen. Was hält euch davon ab, was neues zu suchen. Damals wart ihr in einer Notlage und musstet nehmen, was ihr kriegen konntet, die Notlage besteht jetzt nicht mehr, also fangt wieder an zu suchen.
Und dann zieht aus, fertig.
Ich sehe weder einen rechtlichen noch einen moralischen Grund für eine Entschädigung. Er hatte mit Sicherheit die Möglichkeit, die Wohnung vorher zu besichtigen, eine niedrige Deckenhöhe ist nichts, was man übersehen kann. Da müsste dein Freund dem Vermieter schon eine arglistige Täuschung nachweisen.
Und was soll der Vermieter eigentlich machen? Er kann die Decke nicht höher machen, das ist schlichtweg unmöglich. Soll er das Gebäude abreißen und neu bauen?
Wenn dein Freund sich bei der Behörde beschwert, schießt er sich damit ins eigene Knie. Denn eine Nutzungsuntersagung würde ja auch gegen ihn ergehen, das heißt er müsste sofort aus der Wohnung raus. Wenn er noch keine neue Wohnung hat, sitzt er dann auf der Straße. Dort muss er sich zumindest keine Gedanken über niedrige Decken machen... Die meisten Brücken sind hoch genug.
Du vermischst Baurecht und Mietrecht.
Solange keine Nutzungsuntersagung vorliegt darf ein Vermieter Räume vermieten, auch wenn sie gegen aktuell geltende Vorschriften verstoßen.
Du lehnst Dich weit aus dem Fenster mit der Behauptung, dass der bestehende Zustand illegal sei. Der Inhalt der Baugenehmigung ist Euch doch unbekannt und auf den kommt es an.
Woraus sollte hier ein Anspruch auf Entschädigung entstanden sein?
Im Falle X kann Dein Freund vermutlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ausziehen.
Die Frage ist doch ein Witz. Hey Vermieter ich weis was, du darfst gar nicht vermieten und ich wohne hier jetzt umsonst bzw. will Miete mindern.
Wenn das Gebäude von 1900 ist, dann galten die Gesetze von damals und Bestandsimmobilien haben ein Bestands-Recht. Auch wenn es später umgebaut wurde gelten ja die Gesetze von damals weiter.
Was glaubst Du wie hoch die Deckenhöhen in alten Fachwerk-Häusern von 1700 sind? Die sind dann alle nicht vermietbar oder wie? Die Menschen waren früher kleiner, die Betten auch kürzer.