Nutzungsverbot einer Wohnung aufgrund nicht erreichter mindest Deckenhöhe?

6 Antworten

Erstmal, gemietet wie gesehen. Der Mietvertrag ist gültig und wenn die Nutzungsgenehmigung für das Gebäude sich auf Wohnen beruft, dann darf dort auch gewohnt werden.

Wenn euch die Wohnung jetzt nicht mehr zu sagt, dann könnt ihr jederzeit wieder aus ziehen. Was hält euch davon ab, was neues zu suchen. Damals wart ihr in einer Notlage und musstet nehmen, was ihr kriegen konntet, die Notlage besteht jetzt nicht mehr, also fangt wieder an zu suchen.

Und dann zieht aus, fertig.

Ich sehe weder einen rechtlichen noch einen moralischen Grund für eine Entschädigung. Er hatte mit Sicherheit die Möglichkeit, die Wohnung vorher zu besichtigen, eine niedrige Deckenhöhe ist nichts, was man übersehen kann. Da müsste dein Freund dem Vermieter schon eine arglistige Täuschung nachweisen.

Und was soll der Vermieter eigentlich machen? Er kann die Decke nicht höher machen, das ist schlichtweg unmöglich. Soll er das Gebäude abreißen und neu bauen?

Wenn dein Freund sich bei der Behörde beschwert, schießt er sich damit ins eigene Knie. Denn eine Nutzungsuntersagung würde ja auch gegen ihn ergehen, das heißt er müsste sofort aus der Wohnung raus. Wenn er noch keine neue Wohnung hat, sitzt er dann auf der Straße. Dort muss er sich zumindest keine Gedanken über niedrige Decken machen... Die meisten Brücken sind hoch genug.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Du vermischst Baurecht und Mietrecht.

Solange keine Nutzungsuntersagung vorliegt darf ein Vermieter Räume vermieten, auch wenn sie gegen aktuell geltende Vorschriften verstoßen.

Du lehnst Dich weit aus dem Fenster mit der Behauptung, dass der bestehende Zustand illegal sei. Der Inhalt der Baugenehmigung ist Euch doch unbekannt und auf den kommt es an.

Woraus sollte hier ein Anspruch auf Entschädigung entstanden sein?

Im Falle X kann Dein Freund vermutlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ausziehen.

Die Frage ist doch ein Witz. Hey Vermieter ich weis was, du darfst gar nicht vermieten und ich wohne hier jetzt umsonst bzw. will Miete mindern.

Wenn das Gebäude von 1900 ist, dann galten die Gesetze von damals und Bestandsimmobilien haben ein Bestands-Recht. Auch wenn es später umgebaut wurde gelten ja die Gesetze von damals weiter.

Was glaubst Du wie hoch die Deckenhöhen in alten Fachwerk-Häusern von 1700 sind? Die sind dann alle nicht vermietbar oder wie? Die Menschen waren früher kleiner, die Betten auch kürzer.