Vermieter genehmigt nicht den zuzug meiner Lebenspartnerin?

2 Antworten

Der § 553 ist hier eigentlich eindeutig ..... es gibt für den Vermieter keinen Grund Dir den Zuzug Deiner Lebensgefährtin zu verweigern.

Allerdings ......

https://www.mietrecht.org/untervermietung/vermieter-verweigert-einzug-lebenspartner/

Mieter sollten hingegen nicht eigenmächtig handeln und den/die Lebenspartner /-Partnerinohne Erlaubnis dauerhaft die Wohnung einziehen lassen. Damit würde man den Mietvertrag verletzen. Der heimliche Einzug stellt ein unerlaubte Gebrauchsüberlassung nach § 540 BGB dar und kann die fristlose Kündigung nach sich ziehen.

was bleibt :

Verweigert der Vermieter Einzug des/der Lebenspartners /-Partnerin, obwohl er sie erteilen müsste, kann der Mieter

  • die Zustimmung des Vermieters einklagen
  • Schadensersatz wegen einer Vertragsverletzung nach § 280 Abs. 1 BGB verlangen (z.B. in Form der entgangenen Untermiete nach §§ 553 Abs 2, 249, 252 BGB)

Und die Klausel im Mietvertrag wo die Vermietung an 1 Person geregelt ist, ist die Unrechtens?

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@Chrisi1982

Magst Du einmal die konkrete Formulierung dieses Passus' hier einstellen - fände ich interessant, worauf sich Dein Vermieter hier berufen möchte.

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@wilees

Naja er hat mir schriftlich mit geteilt das im Mietvertrag die Vermietung an 1 Person festgelegt wurde und er daran nichts ändern möchte das war alles

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https://www.mietrecht.org/untervermietung/vermieter-verweigert-einzug-lebenspartner/

Du wirst ihn zur Zustimmung verklagen müssen. Aber bedenke: das Verhältnis zum Vermieter wird dauerhaft gestört. Ob dort dann noch schön wohnen ist, wage ich zu bezweifeln. Bitte zieht in Betracht, euch gemeinsam eine Wohnung, die euren Bedürfnissen entspricht, zu suchen.

Stellt sich mir die Frage ... möchte der Vermieter nach 10-jähriger Mietdauermöglicherweise einen Mieter loswerden, der eine "viel" zu günstige Miete hat?

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