Wohnsitz in AT, vollzeit freiberuflich in DE

2 Antworten

Bei freiberuflicher Tätigkeit (mal vorausgesetzt, dass es keine Scheinselbständigkeit ist, denn 6 Monatsverträge "haben ein Gmäckle"), gilt keine "183 Tage Regel," oder was man sich sonst einfallen läßt.

Nach Artikel 14 des DBA Österreich-Deutschland, werden die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in dem Land besteuert, wo die Tätigkeit ausgeübt wird, wenn dort eine feste Einrichtung für die Tätigkeit zur Verfügung steht. Das wäre hier Deutschland, denn es scheint ja eine Einrichtung beim Auftraggeber zu existieren, oder es wird in der Ferienwohnung gemacht.

Durch die Vorschriften der EU kannst Du Deine Krankenversicherung regeln wie Du willst. DEine KV aus Österreich zahlt auch hier udn Deine Altersversorgung ist Deine Sache. Arbeitslosenversicherung ist für Selbständige sowieso nur unter sehr engen Vorschriften möglich.

Abzüge für Sozialversicherungen gibt es bei selbständiger Tätigkeit nciht.

EDV-Beratung ist in Artikel 14 nicht aufgeführt, es geht also über analoge Anwendung, oder ist ist Artikel 7 (Unternehmensgewinne) anzuwenden, der aber eigentlich das Gleiche aussagt.

Nochmal zur Scheinselbständigkeit. Wenn Du über ein Jahr nur für einen Auftraggeber tätig bist, sieht es doch sehr nach Scheinselbständigkeit aus. Wenn das bei einer Prüfung heraus kommt, wird es für Deinen Auftraggeber teuer.

soldatov 
Fragesteller
 16.01.2015, 09:03

Vielen herzlichen Dank! Es ist schon klarer geworden. Noch ein Paar Klärungen bitte: Barmer: die Grenzgängerin bin ich meiner Meinung nach nicht, oder? Zwischen Wohnsitz und Arbeitsort: 700 km. Oder ist das nicht so? Wfwbinder: Ich bin für einen Auftraggeber tätig aber in tägliche Arbeit ich selbst über meine Arbeitszeit und Inhalte entscheide. Ich gehe jeden Tag zur Arbeit in Büro, bin aber komplett frei auch von zuhause (D oder AT) zu arbeiten wann auch immer ich möchte. Mein Auftraggeber ist eine Deutsche Recruitment-Agentur "A". Der Kunde des Agenturs ist Software Firma aus Indien "B". Der Kunde von der Software Firma aus Indien ist eine Deutsche Firma "C" - hier komme ich jeden Tag in Büro. Mein Vertrag mit "A" sagt dass ich meine Dienstleistungen und Tätigkeit in die Firma "C" machen soll. Es ist auch klar im Vertrag geschrieben dass ich selbst über Zeit und Platz entscheiden kann. Die Firma "C" ist nicht mein Auftraggeber. Einrichtung die in Firma "C" für mich existiert ist: ein Tisch und Kaffee Machine. Alles anderes (Laptop,Handy) sind meine eigene Geräte. Die Scheinselbständigkeit ist mir noch nicht klar: nur weil ich eine Kunde habe? Meine Gewerbe ist in Wien registriert, mit Steuer Nr. und UID Nr. Meine Rechnungen schicke ich zu deutsche Firma, mit "übergang der steuerschuld..:" Vielen Dank, NSJ.

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soldatov 
Fragesteller
 16.01.2015, 11:35
@soldatov

Noch ein Hinweis: Die Firma "B" ist gerade in die Vertrag-Verhandlungsphase mit Firma "C", deshalb können sich nicht an mich (mein Auftraggeber Firma "A") binden. D.h. es ist alles noch nicht sicher, und meine erste 6 monate (Juni-Dez.2014) waren nun bis Juni 2015 verlängert.

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soldatov 
Fragesteller
 16.01.2015, 11:51
@soldatov

Und noch eine Frage: Muss ich mich in D anmelden (da ich in die Ferienwohnung wohne.) Danke!

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wfwbinder  18.01.2015, 19:33
@soldatov

Nein. Warum auch. für die steuerliche Behandlung ist es völlig egal.

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Hallo, den Wohnsitz zu behalten ist kein Problem, Du bist dann halt Grenzgängerin.

Aber in der EU gilt für die gesamte Sozialversicherung das Beschäftigungslandprinzip, d.h. es ist zu prüfen, ob das mit der deutschen Sozialversicherung passt. Ich meine ja: als Selbstständige brauchst Du in D weder Renten- noch gesetzliche Krankenversicherung zu zahlen. Mit der ösi Gebietskrankenkasse musst Du den Versicherungsschutz in D abklären, der muss ggf. in Deutschland nachweisbar sein (Stichwort: Leistungsaushilfe).

Viel Glück

Barmer