Autofinanzierung in Österreich und Zulassung im Ausland?

3 Antworten

Ich habe es mal lesbar gemacht, finde es allerdings ziemlich schwer verständlich.

Hallo, ich hatte probleme mit der bank, bei der ich mein auto finanziert habe, ich bin nach italien gezogen und habe das finanzierte auto mitgenommen. ich denke, ein kredit ist etwas anderes als leasing, ich habe die bank mehrmals gebeten, das auto zuzulassen, bis zum erfolglos Die Behörden beschlagnahmten das Auto und berichteten, dass es nur mit einer Registrierung geöffnet werden konnte. Daraufhin schickte die Bank den Teil 2 an die italienische Zulassungsstelle. Das Problem ist, dass die Bank den Teil 2 zurückfordert, was als anmeldung nicht möglich ist In Italien müssen Dokumente ersetzt werden. Was ich verstehen möchte, kann die Bank mich daran hindern, das Auto in Italien anzumelden? wenn die bank teil 2 nicht mehr hat, kann sie ihr eigentumsrecht geltend machen?

Daß die Bank diese Möglichkeit hat. erlebt der Fragesteller gerade. Es ist doch hirnrisseig ein Fahrzeug in Österreich finanzieren zu lassen und dann nach Italien umzuziehen. Damit hat doch die finanzierende Bank in Österreich keine Möglichkeit mehr bei Zahlungsausfall der Kreditraten auf das Fahrzeug zuzugreifen. Der Fragesteller hätte vor seinem Umzug nach Italien mit der österreichischen Finanzierungsbank das Thema abklären müssen und nicht im Nachinein zu jammern.

1

Ich verstehe das ganze auch noch nicht so richtig. Warum wurde das Auto beschlagnahmt? Mit was für einer Registrierung kann es geöffnet werden, und was ändert die Zulassungsbescheinigung daran? Oder ist mit Registrierung die Zulassung gemeint?

Natürlich möchte die Bank die Zulassungsbescheinigung Teil 2 zurückhaben, weil sie diese braucht, um eventuell Rechte am Fahrzeug geltend zu machen. Wie aber das italienische Recht ist, werden die meisten hier gar nicht wissen, also warum die Dokumente ersetzt werden müssen.

Wie aber eine österreichische Bank generell ein Eigentumsrecht an einem Fahrzeug in Italien durchsetzen will, erschließt sich mir auch nicht. Das ist in selbst in Deutschland für eine deutsche Bank oftmals nicht ohne Probleme möglich.

Wenn ich die Fragestellung ansatzweise verstehe, dann sorgte die Zulassung ja offensichtlich nicht ganz unproblematisch sein. Oder was meinst du mit der Frage, dass dich die Bank an einer Zulassung hindern könnte? Es liest sich so, als wenn du die eh nicht durchführen kannst…

Vielleicht ahne ich, worum es geht. Ich habe mal ein EU-Reimport-Auto mit Tageszulassung gekauft. Bei der Zulassung habe ich einen deutschen Fahrzeugbrief bekommen. So genau weiss ich das nicht mehr, die COC-Bescheinigung musste ich vorzeigen, aber hatte ich wohl einen französischen Fahrzeugbrief, der einbehalten wurde und gegen den deutschen eingetauscht wurde? Ansonsten gäbe es ja zwei Fahrzeugbriefe für den Wagen.

Hier hat eventuell die Bank den österreichischen Fahrzeugbrief nur zur Ansicht an die italienische Behörde geschickt, gibt aber einen Umtausch in einen italienischen Fahrzeugbrief nicht frei.

Wie auch immer, ohne Ablösung der Kreditsumme wird eine Zulassung in Italien wohl nicht möglich sein. Verständlicherweise aus Sicht der Bank.

Und ohne "Registrierung" (auf den Namen des Fragestellers) kann das Auto nicht aus der Beschlagnahme "geöffnet" werden. Und solange weiss die Bank auch, wo ihr Fahrzeug steht, falls sie es verwerten möchte.

1

Suche Dir in Italien eine Bank, die die Finanzierung in Österreich ablöst, was natürlich Extrakosten verursacht

Eine andere Möglichkeit sehe ich aktuell nicht.

Ich entschuldige mich, leider bin ich nicht gut in Deutsch, das Auto wurde wegen der österreichischen Nummernschilder beschlagnahmt, die ich nicht ändern konnte, weil die Bank den Teil 2 hatte, Jetzt hat die Bank es an die Zulassungsstelle geschickt, aber anschließend den Teil 2 zurückgefordert, die Zulassungsstelle hat bereits mit der Kfz-Zulassung begonnen Und deshalb kann er den Teil 2 nicht zurückgeben, was kann die Bank in diesem Fall tun?

0