Würde nur eine Anzeige bei der Polizei gestellt?

Wenn ja, kann vielleicht ein Familiengericht hier mehr entscheiden.

Ist ein Anwalt involviert?

Kann das Kind in betreutes Wohnen wechseln?

Eine eigene Wohnung in der "weniger Kontrolle" stattfindet kann vielleicht die bessere Lösung sein.

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Staatliche Beihilfen auch für solche Exoten wie Soloselbständige?

Hallo,

in der letzten Zeit las ich vielfach von diversen staatlichen Hilfsprogrammen. Aber anscheinend gehöre ich immer wieder zu genau den Minderheiten, die nie davon profitieren?

Hilfen für höhere Kosten bei Gas und Öl erhalte ich nicht, weil meine kleine ETW mit Nachtstrom beheizt wird. Mehrkosten für Strom im nächsten Jahr hochgerechnet ca. 500 Euro. Da ich weder Rentner noch Mieter, noch Angestellter/Arbeiter bin, erhalte ich auch keine Energiekostenpauschale. Irgendwo habe ich gelesen, dass bei Selbständigen die EST-Vorauszahlen um 300 Euro ermäßigt werden. Betrifft mich aber auch nicht, da ich aus gesundheitlichen Gründen kaum Einnahmen hatte in diesem Jahr und von daher auch keine EST vorauszahlen musste...

Bürgergeld oder Wohngeld erhalte ich ebenfalls nicht, da meine Ersparnisse die Freigrenzen überschreiten. Besagtes "Vermögen" habe ich im Laufe der Zeit angespart, weil jahrelang von Politik, Verbänden und Medien propagiert wurde, dass man privat vorsorgen solle. Hätte ich stattdessen in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, würden meine Ersparnisse jetzt unter den Freigrenzen liegen. Oder wenn ich das Geld zum Fenster hinaus geworfen hätte (wie einige Kollegen) und jetzt aus staatlicher Sicht arm und hilfsbedürftig wäre. Oder die Ersparnisse unter der Matratze versteckt hätte, wie auch einige andere ...

So muss ich anscheinend noch etwas abwarten, bis die letzten finanziellen Reserven für höhere Energiekosten und andere Preissteigerungen drauf gegangen sind?

Oder können solche Exoten wie meine Wenigkeit doch irgendwelche - wie Millionen andere - eine staatliche Förderung oder Beihilfe erhalten?

Falls jemand einen Tipp hatte, danke im Voraus!

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Während Corona konnte man selbst mit einem Vermögen bis 60 000 Euro ALG 2 beantragen. Wenn die Einnahmen also nicht die laufenden Kosten gedeckt haben und das Vermögen die Grenze nicht übersteigt, wäre dies eine Möglichkeit gewesen.

Ansonsten gibt es einen Fond für Härtefälle. Ob dieser auch bei entsprechendem Vermögen in Anspruch genommen werden kann, weiß ich nicht.

Jemand mit einer Rente von 1100 Euro profitiert unter Umständen auch nur von einer Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro und hat von der niedrigen Rente noch Miete zu zahlen. Der Strompreis wird auch nicht berücksichtigt, nur ein kleiner Teil für die Gaskosten.

Es gibt also auch Menschen denen trotz Energiepauschale noch weniger bleibt, weil sie knapp über dem Wohngeldanspruch liegen und kein Vermögen haben.

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Wenn Guthaben aus den Zahlungen Dritter ( Sozialamt) entstanden ist, gehört es auch Dritten. Die Erstattung hätte eigentlich an die zahlende Stelle erfolgen müssen.

Ähnlich ist es auch mit Guthaben bei Heizkosten. Diese werden bei der Grundsicherung zusätzlich zum Regelbedarf gewährt und ein Guthaben wird gegengerechnet.

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Ich würde Deinen Kindern raten einen Anwalt aufzusuchen. Der Hausverkauf hat die finanziellen Mittel die unterhaltsrelevant sind erhöht. Statt der mikrigen 1500-2000 Euro könnte ein Anwalt vielleicht mehr erreichen und auch einen Titel erwirken der sich auf die zukünftigen Einnahmen ihres Vaters auswirken kann.

Er wird sich nicht ewig "arm" rechnen können. So ein Titel ist 30 Jahre gültig.

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Darf man als Kind ein anonymen Hinweis beim Jugendamt melden?

Ich war als Kind öfters am überlegen ob ich das Jugendamt informiere das es bei mir Zuhause nicht so gut läuft, aber darf ich das auch?

Bei mir war es halt so ich war in der Schule und danach habe ich bis zu 7 Stunden gelernt damit meine Eltern mich auch noch wahrnehmen wenn ich gute Noten bekommen habe, aber wurde dann geschimpft bzw teils hab ich auch Schläge auf den Hinterkopf bekommen weil ich nichts im Haushalt gemacht habe, sollte aber um 20.30 Uhr meine Technischen Geräte weglegen und um 21.00 Uhr schlafen.

Mein Zimmer bzw mein Handy wurde regelmäßig kontrolliert und ich wurde gezwungen am Wochenende spazieren zu gehen damit ich nicht in Depressionen verfalle wie meine Mutter aber ich konnte vor Knieschmerzen an einigen Tagen kaum laufen und hab mich auch in die Schule geplagt.

Durch das Verhalten was ich oben geschildert habe was größtenteils von meinem Vater aus ging hatte ich starke psychisch Probleme die zusätzlich zu ADHS und Neigung zu Zwangs- und Tickstörung kamen. Dadurch habe ich auch einen Suizidversuch hinter mir, habe lauter Naben an den Fußgelenken und bin Raucherin sein ich 13 bin, aber habe es nie jemanden erzählt und da ich kein Vertrauen in meine Eltern mehr hatte wissen sie auch nicht das ich einen Freund hatte der Suizid begangen hat als ich 14 war was ich in mich reingefressen habe.

Auch habe ich 6-7 Jahre Mobbing durchgemacht wo die Lehrer nichts unternommen haben und meine Eltern es irgendwann auch abgestritten haben. Als einer meiner drei kleinen Brüdern in die Schule kam wurde er dauernd gelobt wie er sich anstrengt und in der Schule benimmt was mir nochmal stark zugestetzt hat wodurch ich dann auch nachts angefangen habe zu lernen weil ich dann gefühlt ein Lernzwang entwickelt habe und daraufhin aber auch immer weniger Schlaf hatte was zu schneller Gereiztheit geführt hat.

Jetzt würde mich halt interessieren ob ich da früher eventuell mit einem anonymen Hinweis ans Jugendamt was ändern hätte können. Falls jemand mir da weiterhelfen könnte wäre sehr nett.

Viele Grüße

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Ja Du hättest Dich anonym an das Jugendamt wenden können oder zunächst an die Polizei oder auch eine Lehrerin/ einen Lehrer um Hilfe bitten können.

Jeder hat das Recht, Hilfe einzufordern, egal ob Kind oder Erwachsene/r.

Ob Du dann die entsprechende Hilfe bekommen hättest, steht auf einem anderen Papier. Wie hätte die Hilfe aussehen können? Gespräch mit den Eltern? Unterbringung im Kinderheim? Pflegefamilie.

Ich wünsche Dir für die Zukunft alles Gute. Versuch nach vorne zu blicken, Du kannst die Vergangenheit nicht ändern, nur die damit verbundenen Auswirkungen auf Dich und Deine Zukunft. Bei den eigenen Kindern kannst Du das ändern, was Dir geschadet hat. ( Falls Du Kinder haben möchtest/ hast)

Wie wurde Dein Vater erzogen? Hat er vielleicht nicht das erreicht was er wollte und hat sich für Dich etwas besseres erhofft? Klar, die "Umsetzung" war alles andere als richtig, aber wenn Du es JETZT aus seiner Sicht betrachten würdest, kannst Du ihm vielleicht ein bisschen dafür verzeihen.

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Wohngeld gibt es nur, wenn man ein entsprechend hohes eigenes Einkommen hat. Beim Wohngeld fallen auch Vergünstigungen weg. Während man bei der Grundsicherung von den Rundfunkbeiträgen befreit ist und ermäßigte Fahrkarten in Anspruch nehmen kann, fällt dies bei Wohngeld weg. Weniger Städte gewähren letzteres aber auch bei Wohngeldbezug.

Vorteil bei Wohngeld: Die Kaltmiete darf höher sein als bei der Grundsicherung. Bisher wurden auch alle Posten im Zusammenhang mit den Kosten für Heizung rausgerechnet. (Schornsteinfeger/Wartung). Das ändert sich zum Glück.

Der Freibetrag vom Einkommen ist geringer als bei der Grundsicherung. 102 Euro im Jahr gegenüber den monatlichen Kosten für Versicherungen bei der Grundsicherung.

Der Anteil für die Pflegeversicherung wird beim Wohngeld auch rausgerechnet.

Bei der Grundsicherung ist einen Regelbedarf von 502 Euro garantiert. Bei Wohngeld kann weniger übrig bleiben und man muss von seinen Ersparnissen leben, wenn es nicht reicht.

Ich habe selbst von der Grundsicherung zum Wohngeld gewechselt.

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