Sachen in Tedi im Rucksack gepackt wollte aber nicht klauen?

3 Antworten

als wir die sachen in den Rucksack von mir gepackt hatten

Damit ist n.h.M. der objektive Tatbestand des § 242 StGB erfüllt. Sofern ihr den Kassenbereich aber noch nicht verlassen hattet, wird es vermutlich schwierig, den subjektiven Tatbestand (rechtswidrige Zueignungsabsicht) nachzuweisen. Das Strafverfahren wird daher vermutlich eingestellt. Das Hausverbot hingegen bleibt bestehen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche
AndiRat  12.06.2022, 18:29

Das ist ein Diebstahlsversuch. Indem die Sache in den Rucksack gesteckt wurde, lag ein unmittelbares Ansetzen zur Tat vor. Das wäre also schon strafbar.

Aber ich denke auch, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird, sofern es das erste mal war.

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Answer123  12.06.2022, 19:55
@AndiRat

Hinsichtlich des objektiven Tatbestandes wird teilweise schon Vollendung angenommen. Aber der subjektive Tatbestand fehlt hier nach der Schilderung des FS, und etwas anderes wird die StA nicht beweisen können. Daher halte ich hier sogar eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO für wahrscheinlich.

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ZzzBeQuiet 
Fragesteller
 12.06.2022, 19:50

Nein wir waren vor dem Regal und wurden beobachtet

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ZzzBeQuiet 
Fragesteller
 12.06.2022, 19:53

Ich habe noch eine frage sie meinte "ihr habt hausverbot!" Sie hatte aber nicht gesagt wie lang. Könnte ich eine Anzeige erwarten?

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Answer123  12.06.2022, 19:56
@ZzzBeQuiet

Wenn keine Dauer angegeben wurde, gilt das Hausverbot auf unbegrenzte Zeit. Aber sofern eure Personalien vorliegen, wird da vermutlich auch nochmal etwas schriftliches kommen.

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Answer123  12.06.2022, 22:42
@ZzzBeQuiet

Name und Adresse. Ob von euch selbst (korrekt) angegeben oder vom Ausweis abgeschrieben ist ja erst mal egal.

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Suchfunktion nutzen "Ladendiebstahl" oder " geklaut" - alles was da für die anderen geschrieben wurde, gilt auch für Euch.

ZzzBeQuiet 
Fragesteller
 12.06.2022, 14:39

ich verstehe nicht ganz

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Eifelia  12.06.2022, 14:41
@ZzzBeQuiet

Hier werden gefühlt täglich Fragen zum Laeädendiebstahl und dessen Folgen gestellt, die Frage wurde daher schon zigmal beantwortet.

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wurden wir von einer mitarbeiterin beschuldigt geklaut zu haben und haben Hausverbot bekommen

ach ja -- wurden Eure Personaldaten aufgenommen? Dann kannst Du / könnt Ihr auch von einer polizeilichen Anzeige ausgehen.

ZzzBeQuiet 
Fragesteller
 12.06.2022, 20:57

Nein uns wurde gesagt wir haben hausverbot und konnten dann einfach gehen

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