Pfändung von meinem Gehalt auf Konto von meiner Ehefrau

Hallo Liebe Community,

ich habe eine Frage zu einer Kontopfändung. Das Konto von meiner Frau (kein P-Konto) wurde vom Hauptzollamt Heilbronn gepfändet da zu viel gezahlte Leistungen zurückerstattet werden sollen. Diese belaufen sich auf 450,- € für uns beide und sind durch einen Rechenfehler über 4 Monate entstanden den die ARGE gemacht hat, da wir beide berufstätig waren bzw. sind und das Gehalt schwankt musste man die ergänzenden Leistungen Monatlich neu berechnen.

Soweit so gut, wir haben uns Logischerweise auch dazu bereiterklärt das Geld wieder zurückzuzahlen da es uns ja offensichtlich nicht zusteht. Allerdings ist uns eine Ratenzahlung in Höhe von 50,- € im Monat verwehrt worden die ich dem HZA angeboten habe. Der Vollstreckungsbeamte wollte uns aufsuchen, diesen Termin hat er schriftlich abgesagt und wollte im Neuen Jahr kommen, ist er aber nicht und hat vorgestern das Konto meiner Frau gepfändet.

Allerdings bekomme ich am 10. Gehalt auf eben dieses Konto da ich (noch) kein anderes Konto habe, Gehalt ist auch als solches ersichtlich da auch im Verwendungszweck „Gehalt/Rente NAME“ steht, auch habe ich meine Lohnabrechnung auf der der Betrag cent genau beziffert wird in Höhe von ca. 600,- € den genauen Betrag kenne ich erst am 10. Dann ist die Abrechnung und das Geld da.

Darf das Hauptzollamt das Pfänden? Das Gehalt wurde von meiner Firma schon zur Überweisung veranlasst, ist also nicht mehr aufzuhalten. Kann man die Bank anrufen und eine Rücküberweisung des Betrages anweisen, mit der Lohnabrechnung als Bestätigung!? Eine Pfändung bei meinem Arbeitgeber hat HZA schon beantragt allerdings verdiene ich nur zwischen 600-800,- € im Monat also konnte man nichts pfänden.

Kann mir da jemand weiterhelfen ?

gehalt, Konto, Kontopfändung, Pfändung
Wie kann ich mein Auto vor der Pfändung schützen?

Guten Tag zusammen,

ich beziehe z.Z. ALG 2 und habe eine Forderung vom Jobzenter von vor 4 Jahren bekommen das ich ca. 1200,- Euro an Zuvielzahlung zurückbezahlen soll. Das ist für mich zwar nicht nachvollziehbar, aber das ist eine andere Sache. Jetzt liegt ein Vollstreckungsauftrag vor und als ich den zusändigen Mann (Vollziehungsbeamter) anrief und ihm sagte das es für mich nicht möglich sei den Betrag zu zahlen da ich arbeitslos bin, sagte er mir das er mir eine Pfändungsunfähigkeit (oder so ähnlich) bescheinigen würde. Der Termin wäre aber in meiner Wohnung, also doch eine Art Überprüfung. Nun habe ich eine gehobene Wohnungseinrichtung die da es sich um Möbel handelt wohl nicht pfändbar ist aber mit großem Flachfernseher, PC, Hifi Anlage günstigen Ölgemälden. Soweit ich weis darf sie da nicht rann, oder? Mein eigentliches Problem ist mein Auto. 13 Jahre alt und noch ca. 2000,- Euro wert. Der Wagen ist auf mich angemeldet und versichert. Wie kann ich ihn vor ihr schützen? Wäre ein Kaufvertrag über den Wagen mit einem Freund von mir ausreichend? Oder müsste er ihn auch auf sich anmelden? Die Rechtssprechung sagt ja auch soweit ich weis das derjenige Eigentümer des KFZ ist der den Fahrzeugbrief besitzt. Würde es da ausreichen meinem Freund den Fahrzeugbrief und Auto zu geben, so das er Eigentümer und Besitzer ist, auch wenn der Wagen weiterhin über mich angemeldet und Versichert ist? Soweit ich erfahren habe ist:

---Der Gerichtsvollzieher darf grundsätzlich nicht die Eigentumsverhältnisse nach materiellem Zivilrecht prüfen, dies obliegt den Gerichten. Für den Gerichtsvollzieher ist allein maßgeblich, ob der Schuldner Gewahrsamsinhaber der zu pfändenden Sache ist, solange diese Sache nicht evident im Eigentum eines Dritten steht. ---

Somit hat Sie keine Befugnis irgend etwas zu überprüfen oder in Frage zu stellen. Da ich in der Zeit meiner Meinung nach weder Eigentümer noch Besitzer des KFZ bin. Ist sowas möglich oder muss der Wagen schnell umgemeldet werden, was bieten sich mir da für Möglichkeiten?

Vielen Dank schon mal, Martin Schulz

Pfändung
Kann mein Gläubiger die Höhe der Raten festlegen?

Hallo, habe mit meinem Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen im letzten Jahr in Höhe von monatlich 100,00 Euro. Der Pfändbare Teil aus meinem Einkommen beläuft sich auf knapp 40,00 Euro, ist durch teilweise Aufhebung der Pfändung vom Amtsgericht bestätigt worden. Da die Ratenzahlungsvereinbarung nur auf 12 Monate befristet war, habe ich jetzt um Verlängerung gebeten und meine aktuelle Gehaltsbescheinigung übersandt. Obwohl es keine Veränderung in meinen Lebensumständen gab und auch mein Gehalt ist nicht mehr geworden, verlangt dieser ab dem 01.11. von mir das ich 150,00 Euro zahlen soll, anstatt der 100,00 Euro oder ich habe mit weiteren Zwangsmaßnahmen zu rechnen. Kann er das so einfach? Ich muß meine Schulden zahlen, daran lasse ich auch keinen Zweifel aufkommen, denn er bekommt jeden Monat pünktlich sein Geld. Aber er läßt meine Kontopfändung aufleben wenn ich nicht sofort auf einen Brief antworte (arbeite außerhalb und komme nur alle 14 Tage nach Hause) weil ich bekomme zur Wiedervorlage max. 7 Tage Zeit, oder er läßt die Pfändung ruhen, wie er Lust und Laune hat. Habe mich nun für ein Pfändungsschutzkonto entschieden, mit dem Freibetrag den mir das Gericht bestätigt hat und was bei mir gepfändet werden darf, weiß auch mein Gläubiger (knappe 40,00 Euro). Kann er bestimmen wieviel ich zahlen muß, weil ich fühle mich echt genötigt?

Gläubiger, Pfändung
Pfändung bei mehreren Drittschuldnern gleichzeitig - Anpassung nach Teilzahlung

(Teil 1)

Hallo zusammen!

Ich habe jetzt schon einige Zeit damit verbracht das Internet und die ZPO zur Beantwortung meiner Fragen zu durchsuchen, allerdings ohne Erfolg. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Es geht darum, dass ein Gläubiger, dieselbe Forderung (z.B. 10.000,00 EUR) bei mehreren Drittschuldnern (z.B. 2 Banken) per Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vollstreckt. Prinzipiell ist dies bekanntermaßen problemlos möglich. Was allerdings passiert, sobald eine Bank eine Teilzahlung leistet? Müsste dann nicht umgehend der PfÜB der anderen Bank angepasst werden? Wie lautet die Rechtsvorschrift hierzu?

Beispiel:

Der Gläubiger stellt Bank A und Bank B über dieselbe Forderung einen PfÜB über 10.000,00 EUR, was der Gesamtforderung entspricht, zu. Es erfolgen Teilzahlungen seitens Bank A:

15.01. Bank A – 2.500,00 EUR (Restforderung 7.500,00 EUR)

15.03. Bank A – 1.000,00 EUR (Restforderung 6.500,00 EUR)

15.06. Bank A – 6.500,00 EUR (Restforderung 0,00 EUR, Pfändung erledigt)

Müsste hier der Gläubiger nicht umgehend nach Zahlungseingang auch Bank B über den geänderten Pfändungsbetrag informieren? Etwa nach dem 15.01. „die bezeichnete Pfändungs- und Einziehungsverfügung wird hiermit auf 7.500,00 EUR eingeschränkt.“. Und spätestens nach dem 15.06. Bank B mitteilen, dass die Pfändung erledigt ist?!

(Weiter in Teil 2)

Pfändung, Recht, Vollstreckung

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