Auslandskonto für Gespartes bei eidesstattlicher Versicherung, ist das erlaubt?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Eidesstattliche Versicherung hat nichts mit der Insolvenz zu tun, wie die beiden bisherigen Antwortenden meinen. Die Eidesstattliche Versicherung ist eine Momentaufnahme des Vermögens und Einkommens. Es ist selbstverständlich erlaubt ein neues Konto zu eröffnen wo auch immer und Geld darauf zu führen. Ich halte ein Konto im Ausland sehr wohl für eine Möglichkeit einer möglichen Pfändung zu entgehen. Wenn in 3 Jahren eine erneute Eidesstattliche Versicherung verlangt wird, muss dieses Konto allerdings angegeben werden. Aber ein Konto im Ausland dürfte schwer zu pfänden sein.

Mach ein Konto in der Schweiz, z.B. Postbank. Lass Dir danach eine Travelcash Prepaid Karte senden. Dann kannst Du von dem Konto dorthin überweisen usw. Alles klar? Sparen kannst Du dort auch oder Geld anlegen. Würde ich aber nicht machen, weil Du dann irgenwan wieder mal im Rahmen der nächsten EV korrekte Angeben machen musst.

Ist das auch heute noch so?? 3 Jahre sind eine lange Zeit!

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