Frage zu Gehaltspfändung

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890 Euro plus zwei Drittel ergibt bei mir 1.483 Euro.

Mein § 850c ZPO sagt aber, dass der unpfändbare Betrag 985,15 Euro monatlich beträgt und bei zwei unterhaltspflichtigen Personen erhöht sich der Betrag um 370,76 und 206,56 Euro monatlich. Das würde einen unpfändbaren Betrag von 1.562,47 Euro ergeben.

Wenn das Gehalt höhere als dieser Betrag ist, dann dürfte das übersteigende Einkommen zu 6 (3+2+1) Zehnteln unpfändbar sein. Sollte der Auszahlbetrag aber höher als 3.020,06 Euro sein, ist also darüber hinaus voll gepfändet.

Wie genau nun vorgehen?

Das mit dem Steuerberater ist keine schlechte Idee. Wofür bekommt der denn schließlich sein Geld!

Lohnverrechnung 
Fragesteller
 03.07.2013, 09:10

Steuerberater ist auf Urlaub- schade, daß auch Du keine wirklich hilfreiche Antwort hast für mich. Trotzdem Danke

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