Pfändung auf dem Konto. Wann geht die Drittschuldnererklärung raus?

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Ich weiß das von meiner Freundin, die ihrerseits vom Anwalt schriftlich informiert worden ist. Danach ist der Drittschuldner verpflichtet gem. § 840 ZPO, also die Bank, die Erklärung binnen 2 Wochen von der Zustellung des Pfändungsbeschlusses angerechnet dem Gläubiger zu erklären.