Gibt es Lohnzahlungen die, nicht gepfändet werden können?

2 Antworten

Was Du anscheinend willst, ist eine Regelung, die allen Beteiligten Vorteile bringt: Einerseits soll Dir die steuerliche Absetzbarkeit der Zuwendungen erhalten bleiben, andererseits sollen sie beim Arbeitnehmer nicht abgepfändet werden können. So geht es nicht; außerhalb der gesetzlichen Pfändungsgrenze und des § 850c ZPO gibt es keine weiteren Möglichkeiten. Wenn Du trotzdem Entgeltbestandteile an den Arbeitnehmer auszahlst die der Pfändung unterlegen waren, dann kommst Du gegenüber dem Gläubiger in die Eigenhaftung.

Da diese Gutscheine etc. immer nur einen sehr geringen Wert darstellen, bringt das nichts - und ein Arbeitgeber ist auch gut beraten, die geltenden Gesetze einzuhalten.

Würde er nämlich alles oberhalb der Pfändungsgrenze nämlich mit Sachleistungen ausgleichen, wäre es mit Sicherheit auch eine Straftat - man könnte daraus sogar eine Unterschlagung konstruieren. Außerdem würde das auch mit dem Steuerrecht kollidieren - also insgesamt keine gute Idee.