Kann ein Gläubiger mein EFH pfänden?

1 Antwort

Anton: Bei der Höhe der Forderung ist nicht auszuschließen, dass sich der Gläubiger auf der Grundlage des vollstreckbaren Urteils eine Zwangshypothek auf deinem Grundstück eintragen lässt, allein schon um sich den Rang im Grundbuch zu sichern (bevor ihm vielleicht andere Gläubiger zuvorkommt). Ungeachtet dessen empfehle ich dir, einen mit dem Gläubiger auszuhandelnden Ratenplan einzuhalten. Geräts du in Rückstand, kann der Gläubiger die Zwangsversteigerung beantragen.

Es gibt Experten, die bei hohen Vorbelastungen vom Eintrag einer Zwangshypothek wegen der Kosten abraten. Ich vertrete die Gegenansicht. Erfahrungsgemäß bleibt insbesondere bei einem Verkauf auch für den Gläubiger einer "Schornsteinhypothek" wenigsten ein Teil der Forderung realisierbar. Er hat ein Druckmittel: ohne ihn kann der Eigentümer nicht lastenfrei liefern.