Kann Gerichtsvollzieher Pfändung eines Autos ablehenen, weil er sagt, sie sei nutzlos?
Eine Freundin weiß, dass ihr Ex noch ein älteres Auto hat. Dieses wollte sie von dem Gerichtsvollzieher pfänden lassen wegen der Unterhaltsansprüche für die Kinder. Die Pfändung lehnt jedoch der Gerichtsvollzieher ab, weil er sagt, dass da nicht einmal die Kosten der Zwangsvollstreckung gedeckt werden können. Die Pfändung ist daher nutzlos. Kann der Gerichtsvollzieher die Weisung der Freundin einfach mit diesem Argument ablehnen?
3 Antworten
Das kann sicher der Gerichtsvollzieher. Ob die Ablehnung aber mit Recht erfolgt, ist eine andere Frage. Dazu benötigt man oder sie sicher noch mehr Hintergrundwissen.
Normalerweise lehnt ein GV nicht so platt ab. Er kann jedoch von Deiner Freundin verlangen, dass sie einen Kostenvorschuss einzahlt und nach der Verwertung abgerechnet wird. Wenn das Auto jedoch so alt ist, dass es voraussichtlich die Kosten nicht einbringt, zahlt sie nur drauf. Will sie das ?
Bringe dem Gerichtsvollzieher einen Käufer der so viel für das Fahrzeug bezahlt, dass neben den Unkosten auch noch etwas übrig bleibt (nicht nur 50 € oder 100 €). Dann wird er sicher das Fahrzeug pfänden.