Kann das Konto eines Hartz IV Empfängers gepfändet werden?

3 Antworten

Kann zur Zeit noch. ab Jahresanfang soll es eine Kontoform geben die dann nciht mehr gepfändet wird, wenn nur Beträge zur Pfändungsfreigrenze eingehen.

Wenn einem das Konto gepfändet wird, hat man 7 Tage Zeit das Geld aus ALG I, ALG II, Grundsicherung, die Rente usw. abzuheben.

Wenn die Pfändung ganz neu ist sofort zum Amtsgericht um Pfändungsschutz zu beantragen, weil nach 14 Tagen die Bank das Guthaben und den Pfändungsgläubiger zahlen muss.

@ ... sofort zum Amtsgericht um Pfändungsschutz zu beantragen

Einen Pfändungsschutz gibt es laut Gerichtsauskunft überhaupt nicht, sondern das Gegenteil. Gläubiger dürfen jederzeit das Hatz4 pfänden. Traurig diese Gesetze aber wahr.

Kan es schon. Allerding muss der monatliche HartzIV-Satz gesichert bleiben. Alles, was darüber hinaus auf Dein Konto gehen sollte, geht gleich wieder weg. Solltest Du es also nicht rechtzeitig schaffen, Deinen HartzIV Betrag abzuheben, musst Du das sofort der ARGE melden. Die können sich mit Deinem Gläubiger in Verbindung setzen.