Steuerschulden: FA und Einkommen des schuldenfreien Ehepartners

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Das Finanzamt hat es beim pfänden leicht, denn die können sich ihre vollstreckbaren Titel selbst schreiben.

auf der anderen Seite gelten die Gesetze auch beim finanzamt. Das heißt das Einkommen des Ehegatten ist Tabu.

Die einzige Gefahr besteht bei der Steeurerklärung. Natürlich wird das Finanzamt die Erstattungsansprüche einbehalten und verrechnen (wollen).

Das kann aber auch verhindert werden, aber da kann man die getrennte ermittlung der Steuer beantragen, auch bei Zusammenveranlagung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986