Wie kann ich mein Auto vor der Pfändung schützen?
Guten Tag zusammen,
ich beziehe z.Z. ALG 2 und habe eine Forderung vom Jobzenter von vor 4 Jahren bekommen das ich ca. 1200,- Euro an Zuvielzahlung zurückbezahlen soll. Das ist für mich zwar nicht nachvollziehbar, aber das ist eine andere Sache. Jetzt liegt ein Vollstreckungsauftrag vor und als ich den zusändigen Mann (Vollziehungsbeamter) anrief und ihm sagte das es für mich nicht möglich sei den Betrag zu zahlen da ich arbeitslos bin, sagte er mir das er mir eine Pfändungsunfähigkeit (oder so ähnlich) bescheinigen würde. Der Termin wäre aber in meiner Wohnung, also doch eine Art Überprüfung. Nun habe ich eine gehobene Wohnungseinrichtung die da es sich um Möbel handelt wohl nicht pfändbar ist aber mit großem Flachfernseher, PC, Hifi Anlage günstigen Ölgemälden. Soweit ich weis darf sie da nicht rann, oder? Mein eigentliches Problem ist mein Auto. 13 Jahre alt und noch ca. 2000,- Euro wert. Der Wagen ist auf mich angemeldet und versichert. Wie kann ich ihn vor ihr schützen? Wäre ein Kaufvertrag über den Wagen mit einem Freund von mir ausreichend? Oder müsste er ihn auch auf sich anmelden? Die Rechtssprechung sagt ja auch soweit ich weis das derjenige Eigentümer des KFZ ist der den Fahrzeugbrief besitzt. Würde es da ausreichen meinem Freund den Fahrzeugbrief und Auto zu geben, so das er Eigentümer und Besitzer ist, auch wenn der Wagen weiterhin über mich angemeldet und Versichert ist? Soweit ich erfahren habe ist:
---Der Gerichtsvollzieher darf grundsätzlich nicht die Eigentumsverhältnisse nach materiellem Zivilrecht prüfen, dies obliegt den Gerichten. Für den Gerichtsvollzieher ist allein maßgeblich, ob der Schuldner Gewahrsamsinhaber der zu pfändenden Sache ist, solange diese Sache nicht evident im Eigentum eines Dritten steht. ---
Somit hat Sie keine Befugnis irgend etwas zu überprüfen oder in Frage zu stellen. Da ich in der Zeit meiner Meinung nach weder Eigentümer noch Besitzer des KFZ bin. Ist sowas möglich oder muss der Wagen schnell umgemeldet werden, was bieten sich mir da für Möglichkeiten?
Vielen Dank schon mal, Martin Schulz
3 Antworten
Du bist ja schon bestens informiert. Allerdings nicht in Dein Kalkül gezogen hast Du die Vorschrift des § 288 StGB, die bei der genannten Vorgehensweise einschlägig ist. Du solltest Dir überlegen, ob die relativ geringe Summe es lohnt, das Risiko einer Vorstrafe für Dich und den Helfer einzugehen.
nicht vergessen: als Arbeitsloengeld II - Emfänger darfst Du das Auto (auch wenn es "nur" einen Wert von 2000 € hat) nicht verkaufen, ohne das Du es der ARGE meldest. Auch darfst Du es nicht verschenken, da es noch einen bestimmten Wert hat. Dieser wird Dir auf das ALG II angerechnet.
@Meandor
Vielen Dank, für die Antwort! Nun da Autos bei ALG2 beziehern angeblich gerne Gepfändet werden (da sie nicht für den Arbeitsweg benötigt werden können) ist mir das halt besonders wichtig. Und falls ich eine Eidestattliche Versicherung ablegen MUSS weis ich eben nicht ob ich sie mit der weitergabe des KFZ und KFZ Briefes an einen Freund falsch abgeben würde und mich damit strafbar machen würde, deshalb Frage ich so expliziet. Denn mit einer Eidesstattlichen Versicherung rechne ich bei dem Gerichtsvollzieher schon.
Danke