Wie kann ich mein Auto vor der Pfändung schützen?

3 Antworten

Du bist ja schon bestens informiert. Allerdings nicht in Dein Kalkül gezogen hast Du die Vorschrift des § 288 StGB, die bei der genannten Vorgehensweise einschlägig ist. Du solltest Dir überlegen, ob die relativ geringe Summe es lohnt, das Risiko einer Vorstrafe für Dich und den Helfer einzugehen.

www.gesetze-im-internet.de/stgb/__288.html

nicht vergessen: als Arbeitsloengeld II - Emfänger darfst Du das Auto (auch wenn es "nur" einen Wert von 2000 € hat) nicht verkaufen, ohne das Du es der ARGE meldest. Auch darfst Du es nicht verschenken, da es noch einen bestimmten Wert hat. Dieser wird Dir auf das ALG II angerechnet.

@Meandor

Vielen Dank, für die Antwort! Nun da Autos bei ALG2 beziehern angeblich gerne Gepfändet werden (da sie nicht für den Arbeitsweg benötigt werden können) ist mir das halt besonders wichtig. Und falls ich eine Eidestattliche Versicherung ablegen MUSS weis ich eben nicht ob ich sie mit der weitergabe des KFZ und KFZ Briefes an einen Freund falsch abgeben würde und mich damit strafbar machen würde, deshalb Frage ich so expliziet. Denn mit einer Eidesstattlichen Versicherung rechne ich bei dem Gerichtsvollzieher schon.

Danke