Ruhigstellung der Pfändung durch Sparkasse abgelehnt. Was nun ?

3 Antworten

Vermutlich hat Die Sparkasse ein Problem mit der Art der Mitteilung, die der Gläubiger geschickt hat.

Wenn er nur gesagt hat, das die aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nciht pfänden, zieht ihn aber nciht zurück, dann kann es schon sein, das denen das zu kompliziert ist.

Er soll den einfach zurückziehen. kann ihn ja wieder einreichen.

Du gehst als ehrlicher Bürger zum Amtsgericht und lässt Dir einen Freistellungsbeschluss ausfertigen für diesen Gläubiger, dann solltest Du an Dein Geld kommen. Das P-Konto ist gut, aber es ist dann nur noch ein Konto was auf Guthabenbasis geführt werden darf, also wenn Du noch Dispo hast, Finger weg vom P-Konto, es sei denn Du brauchst keinen Dispo mehr, dann ist das P- Konto, ist aber seit dem 01.07. reine Wilkür der Kasse, sie sagen zwar das sie bisher nur kulant waren.

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