Hausverkauf bzw.Umschreibung trotz Schulden?

3 Antworten

Wenn Du schreibst, "der Vater hat seinen Namen für eine Firma gegeben," dann könnten es die Schulden Deines Vaters sein.

Wenn dein Vater ein Unternehmern gegründet hat und seinem Sohn erlaubt hat zu schalten udn zu walten, wie er will, dann mag das ein unerwünschtes Ergebnis sein, aber es ist dann von ihm zu verantworten.

WEnn der Sohn, also Dein Bruder, Sachen gemacht hat, die er nciht durfte, dann muss man sich sofort juristisch wehren.

Leider deuten die Besuche des Gerichtsvollziehers darauf, das es berets vollstreckbare Titel gibt und damit ist das Kind eigentlich schon in den Brunnen gefallen.

Es hilft nur noch ein sofortiger Besuch beim Anwalt.

Eine Übertragung des Grundstücks hat nur Sinn, wenn er nciht rückabgewickelt werden muss. Auch das kann nur ein Anwalt beurtelen, denn es hat keinen Sinn, wenn dies geschieht um die Pfändung zu verhindern.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Es kann natürlich das Haus ohne Schwierigkeien überschrieben werden, weil es nicht mit Grundbucheintragungen belastet ist, aber da der Vater ja bereits davon Kenntnis hat, dass er eine Bürgschaft einlösen muss, kann dies zum Fallstrick werden, sodass die Übertragung rückabgewickelt werden muss. Kein Gläubiger wird es zulassen, dass ihm auf diesem Weg die Rückzahlung vorenthalten wird.

Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Abwicklung des Übertragens ebenfalls Zeit benötigt und dass sich der Notar vor dem Ausfertigen der Urkunden erst einen Grundbuchauszug beschafft; in dieser Zeit kann der Gerichtsvollzieher aber durchaus schon die Pfändung vormerken lassen.

Danke für die schnelle Antwort!

Nein,das Haus diente nicht zur Sicherheit. Wie sieht es in diesem Falle dann aus?

MfG...