Wird vom Nebenjob auch ein Teil gepfändet?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kennt der Gläubiger beide Einkunftsquellen (zB durch eine eidesstattliche Versicherung) kann er beim Vollstreckungsgericht die Zusammenrechnung der Einkünfte beantragen. Es wird dann anteilig auch vom Einkommen aus dem Nebenjob gepfändet. Eine automatische Berücksichtigung des Nebenjobs erfolgt nicht. Parallel sollte überlegt werden das Konto vor einer Pfändung zu schützen. Denn dort landet normalerweise das Gesamteinkommen. Nähere Informationen zum Kontopfändungsschutz gibt es auf Werbung durch Support gelöscht