Gläubiger weigert sich Pfändung aufzuheben trotz Zahlung des Betrages - wie soll ich mich weiter verhalten?

**Hallo !!!

Bin neu hier, und hoffe jemand kann mir helfen.

Am 06.Juli 2016 bin ich über meine Bank informiert worden das ein Pfändungs und Überweisungsbeschluss auf meinem Konto vorliegt. Durch Rechtsanwalt Haas und Kollegen.

Am 11.07.2016 habe ich den kompletten offenen Betrag an die Kanzlei überwiesen. Zuvor hatte ich versucht beim Amtsgericht das Geld persönlich zu zahlen. Dort wurde mir gesagt dass ich das an die Kanzlei überweisen soll.

Am gleichen Tag habe ich per Fax die Kanzlei Haas & Kollegen eine Kopie der Überweisung zugesandt. Zudem gebeten die Pfändungs und den Überweisungsbeschluss bei Gutschrift des Betrages zurück zu ziehen. Zusätzlich bat Ich die Kanzlei mir schriftlich zu bestätigen dass der Sachverhalt mit der Zahlung erledigt sei.

Bis zum 30.07.2016 hat sich die tolle Kanzlei noch immer nicht gemeldet, und ich kann nicht komplett über mein Konto verfügen. Einige Überweisungen wurden von meiner Bank gelöscht.

Am 31.07.2016 habe ich per Einschreiben und nochmals per Fax die Kanzlei Haas & Kollegen gebeten die Pfändung zurück zu ziehen. Zusätzlich habe ich schriftlich mit einer Kopie der Zahlung an Herr Haas & Kollegen meine Bank darüber informiert, das sich die Kanzlei sich nicht meldet. Eine Rückantwort meiner Bank bekam ich paar Tage später das nur die Kanzlei Haas & Kollegen die Pfändung zurück nehmen kann.

Nun haben wir den 06.08.2016 und habe immer noch nichts von dieser Kanzlei Haas & Kollegen gehört. Auch eine Online Bestellung wurde storniert, weil angeblich mein Konto nicht gedeckt ist. Was aber nicht der Fall war, durch ein Telefonat mit meiner Bank kam heraus das immer noch die Pfändung von Haas & Kollegen nicht zurückgezogen wurde. Und das es da durch Schwierigkeiten geben kann, solange die Pfändung noch in Kraft ist.

Jetzt habe ich Angst dass meine Bank nochmals diesen Betrag an die Kanzlei überweist. So hätte die Kanzlei diesen Betrag doppelt. Wenn diese Kanzlei sich auf Briefe und Faxe nicht meldet, wie bekomme ich dann mein Geld zurück.

Was kann ich jetzt noch machen?**

Gläubiger, Pfändung, Schulden
Gerichtsvollzieher / KFZ der Freundin / wie bezahlt

Hi @all ich habe eine Frage und hoffe dass ihr mir helfen könnt.

Ich habe Schulden beim Finanzamt und hatte letztens besuch von zwei Leuten, einer war Mitarbeiter vom Finanzamt der andere ein Gerichtsvollzieher vom Finanzamt (glaube ich) zwecks Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung. Da ich grade zu diesem Moment Stress mit meiner Freundin hatte (welche auch zuhause war) mit welcher ich zusammen wohne verwährte ich den beiden den Zutritt zu unserem Reihenhaus (wohnen zur Miete). Ich hatte den beiden angeboten in 2 Stunden zu kommen aber dieses wurde ausgeschlagen. Leicht angepisst wurde mir mitgeteilt das sie nochmals in 4-6 Wochen kommen würden mit einem Beschluss zwecks Tür-öffnen. Da ich schon X-Mal die Eidesstattliche Versicherung abgegeben habe, mache ich mir diesbezüglich keine Sorgen ABER: Vor unserem Haus (wohnen zu Miete) stand das Auto meiner Freundin (von Ihr gekauft, von ihr bezahlt, auf sie zugelassen, sie zahlt die Steuern usw.), Auf dem Kennzeichen stehen meine beiden Initialen (ich hatte das Auto für sie angemeldet und mir den Spaß gegönnt) , Der Gerichtsvollzieher meine zu mir, er hätte per Telefon einer Halter-abfrage gemacht und festgestellt das meine Freundin die Halterin ist. Sie müsse Ihm aber (in 4-6 Wochen) nachweisen wie Sie das Auto bezahlt hat.

Kann ein Gerichtsvollzieher solche Auskünfte fordern (Ich lege ja meine Vermögensverhältnisse offen und nicht sie)? Das ist doch Eingriff in die Persönlichkeitsrechte meiner Freundin oder nicht ? Muss sich der Gerichtsvollzieher beim zweiten mal per Post nicht ankündigen (nicht das ich nicht da bin und dieser mit dem Schlüsseldienst reingeht) ??

eidesstattliche versicherung, Gerichtsvollzieher, Pfändung

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