Wertvolle Uhr des Sohnes wird gepfändet, was kann man dagegen tun?

2 Antworten

Nicht der Schuldner braucht ein Rechtsmittel, sondern der Eigentümer der Uhr.

Das gibt es auch, er muss nur nachweisen, dass die Uhr im gehört udn er bekommt sie zurück.

Bei Dingen die sich in der Wohnung eines Schuldners befinden, darf der Gerichtsvollzieher immer von der Annahme ausgehen, dass die Sachen auch dem Schuldner gehören.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Jeder Gerichtsvollzieher geht zunächst davon aus, dass alles, was er in der Wohnung findet, auch dem Schuldner gehört. Da das Gesetz ihn nicht verpflichtet, die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse zu ermitteln, kann er also durchaus Gegenstände pfänden, die einem Mitbewohner oder einem anderen Familienmitglied gehören.

Zwar ist die Pfändung von Dingen, die dem Schuldner nicht gehören zunächst einmal wirksam. Der wahre Eigentümer hat aber die Möglichkeit bei dem Gericht, in dessen Bezirk der Gerichtsvollzieher gepfändet hat, eine sogenannte Drittwiderspruchsklage zu erheben und sein Eigentum wieder zurückzuverlangen.

Die Klage ist nur zulässig, solange das Zwangsvollstreckungsverfahren noch in Gang ist. Erfährt der Dritte erst später, dass sein Eigentum gepfändet und versteigert wurde, kann er nur noch auf Schadenersatz klagen. Er erhält dann vom Gläubiger den Versteigerungserlös. Ein Herausgabeanspruch gegen denjenigen, der die Sache ersteigert hat, ist hingegen ausgeschlossen.

Quelle: Focus online