Pfändung im Ausland?

1 Antwort

leicht nicht, aber heran kommen kann man da.

Spätestens wenn sie die eidesstattliche Versicherung abgeben muss, muss sie es sowieso sagen.

Ausserdem, rein vom Gerechtigkeitsgefühl, wäre es OK, wenn Jemand in "D" Schulden machen kann, aber sein Auslandsvermögen bliebe unbehelligt?

palimpalam 
Fragesteller
 15.11.2010, 14:59

Nein, natürlich nicht. Aber ich frage - wie gesagt - auch nicht in meinem Namen. Danke für die Antwort

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wfwbinder  15.11.2010, 15:31
@palimpalam

Kein Problem. Aber wie schon gesagt, es ist möglich, wenn auch langwierig, wird aber im Zuge der EU immer leichter werden.

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