Arbeitgeber möchte mir Kosten für Lohnpfändungsarbeiten in Rechnung stellen

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Der Arbeitgeber zahlt dem Steuerberater für die Lohnkontoführung eine monatlich festgesetzte Pauschaule pro Mitarbeiter. Diese Pauschale beinhaltet aber keinerlei Mehrarbeiten, die dann anfallen könnten. Der Steuerberater stellt dem Arbeitgeber jegliche weitere Leistung in Rechnung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in Rechnung stellen darf. Schließlich kann der Arbeitgeber nichts dafür, dass du dich mit deinen Gläubigern überworfen hast und dem Arbeitgeber vollstreckbare Titel vorgelegt wurden.