Krankschreibung bis Mittwoch, ?

2 Antworten

Hast du einen unregelmäßigen Arbeitsplan oder einen Regelmäßigen?

Bei einem Regelmäßigen sind auf Krankentage anfallende Arbeitstage nicht nachzuarbeiten.

Steht der Unregelmässige Arbeitsplan vor der Krankheit fest, so gilt auch hier Abrechnung nach Plan. Auf Krankentage anfallende Arbeitstage sind bezahlte Krankentage.

Steht der Plan bei Krankheitsbegin nicht fest versuchen viele AG diese Tage als Freie Tage zu deklarieren. So einfach ist das aber nicht, entweder nimmt man dann rechnerisch 1/5el pro Tag oder man muss schauen, wie in den letzten 12 Wochen durchschnittlich gearbeitet wurde und errechnet daraus das Verhältnis Arbeitstag zu Freien tagen und muß die Krankentage entsprechend abrechnen.

doch die stehen dir zu...

aber unklar ist, sind es immer bestimmte tage zb immer Montag und Dienstag?

dann konntest du die tage nicht nehmen, da du ja krank warst, also stehen dir die beiden tage noch zu, der AG muß sie dir noch nachgeben, sie sind nicht verfallen.

Aber ob der AG dir in der gleichen Woche, noch am DO FR SA SO die freien Tage geben muß, ergibt sich aus deinem Arbeitsvertrag, den hier niemand kennt.

Vielfach kann der AG in "Engpässen" anders verfahren, aber auch da weiß niemand, was in deinem Arbeitsvertrag genau steht bei Krankheit.

Sonnenblume10 
Fragesteller
 15.11.2023, 19:19

Steht nichts davon im AV.

0
Sonnenblume10 
Fragesteller
 15.11.2023, 19:19

Habe keine festen freie Tage.

0
tellerchen  15.11.2023, 21:09
@Sonnenblume10

ok...dann musst du diese Woche arbeiten, es sei denn, du bist weiterhin krank

die 2 tage schuldet dir der AG noch, aber er muß sie nicht in dieser Woche noch geben

mußt du halt mit dem AG absprechen

wenn du zb Do und Fr feste tage hättest dann hättest du Do und Fr frei, aber müsstest dich vorher beim AG melden, dazu bist du verpflichtet, aber so bleibt dir nix anderes übrig, arbeiten zu gehen.

such dir mal auf lange Sicht nen anderen Job

0
DerCAM  16.11.2023, 02:54
dann konntest du die tage nicht nehmen, da du ja krank warst, also stehen dir die beiden tage noch zu, der AG muß sie dir noch nachgeben, sie sind nicht verfallen.

Nee, wenn m,n an einem regulaer freien Tag krank ist, gibt es dafuer keinen anderen Tag frei. Wenn ein Arbeitnehmer, der Mo bis Fr arbeitet, an einem Samstag krank ist, gibt es dafuer ja auch nichts extra.

Anders ist das nur bei Urlaub. Um Urlaub geht es hier aber nicht.

0