Miete und Wohngeld zwischen Tod und Erbschein?

2 Antworten

Du meins das Hausgeld?

Nein. Nur, wenn du nachweislich von allen Erbberechtigten als Erbenverwalter eingesetzt bist.

Aber in dem Fall sollte auch die Bank dir wieder zugriff auf das Konto gewähren können, so das du wieder von dem Konto überweisen kannst.

Ansonsten , du redest mit der WEG erklärst die Situation und bittest die Hausverwaltung das Geld zu stunden, bis alles geklärt ist. Sofern das nur 1-3 Monate dauert sollte die Hausverwaltung/WEG mitspielen.

Oder du zahlst das Hausgeld erstmal aus deiner Kasse und lässt es dir dann aus der Erbmasse erstatten.

Meiner Meinung nach, sofern der Bank ein Dauerauftrag oder eine Lastschrift über das Wohngeld vorliegt, muss das dann weiterhin vom Konto des Verstorbenen bezahlt werden!

https://trauer.augsburger-allgemeine.de/trauerratgeber/todesfall/kontozugriff-todesfall

Wenn kein Dauerauftrag oder keine Lastschrift vorliegt, hat der Verstorbene es wohl leider versäumt, jemanden eine Vollmacht über den Tod hinaus zu erteilen. Denn nur dann könnte man weiterhin über das Konto verfügen.

PS:

Wurde das Testament notariell erstellt und beim Nachlassgericht hinterlegt?

Wenn ja, benötigt man dann in der Regel gar keinen Erbschein. Das Schreiben vom Nachlassgericht an dich ist dann der Nachweis, dass Du die Wohnung geerbt hast.