Auszahlung in Raten steuerpflichtig?

2 Antworten

Statt einen Makler zu fragen, hättet Ihr zu einem Steuerberater gehen sollen.

Am Sachverhaklt sind Sachen unklar.

Wann ist Eure Mutter verstorben und was hat Sie hinterlassen? Auch noch etwas außer dem Haus?

Mein Bruder ist mit 99.000 Euro einverstanden da doch noch einige Sanierungen fällig sind, die der Makler nicht berücksichtigt hat.

Was ist das Haus nun Wert? Ein Makler ist kein Schätzrer. Wenn er das Haus geschätzt hat, aber einen Renovierungsstau missachtet hat, ist das doch nicht seriös. Das Finanzamt wird da ggf. eigene Werte ansetzen. Ihr müsste vom Istzustand eine vernünftige Dokumentation mit Bildern machen, damit Ihr gewappnet seid.

Ausserdem sit der Kauf der Haushälfte gegen Ratenzahlung, zinslos, so in seiner Wirkung nicht einzuschätzen. Ein Steuerberaterkollege von mir würde Euch einen ganz anderen Rat geben, aber dafür braucht man wirklich komplette Daten und nicht dieses unvollständige Sammelsorium.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Andri123  19.11.2023, 23:08

Hier werden vom Vormundschaftsgericht regelmässig Makler-Exposes akzeptiert. Möglicherweise ist ja die Werteinschätzung des Maklers auch richtig, und die beiden Brüder folgen einfach einer falschen Logik (ich muss ja noch 50.000 aufwenden für Dach und Heizung, bevor ich einziehen kann).

Egal, es geht ja eher um die Frage der Schenkungssteuer für 25.000, verteilt auf 15 Jahre. Wenn der Eigentumsübergang sofort stattfindet, zählt die Schenkung vermutlich sofort und für den 10-Jahreszeitraum. Zusätzlich noch die geschenkten Zinsen. Wäre über 15 Jahre wohl kein Problem.

Wieviele der Fragesteller folgen wohl Deinem Rat, einen Steuerberater zu involvieren?

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wfwbinder  20.11.2023, 08:05
@Andri123

Es geht bei einer zinslosen Ratenzahlung auch darum, wie das ggf. abgezinst wird und darum, wie der Vertrag gestaltet wird.

Ausserdem wird, wenn das Grundstück "gehandelt" wird Grunderwerbsteuer fällig, denn Brüder sind nicht in grader Linie verwandt. Würde der ERbteil insgesamt übertragen (daher die frage nach weiteren Erbbestandteilen) könnte das ggf. vermieden werden.

Der Fall ist nicht ganz unkompliziert, ein Kollege von mir würde vermutlich schon um die 500,- Euro berechnen, aber es geht immerhin allein um über 3.000,- Euro Grunderwerbsteuer udn ggf. um Schenkungssteuer.

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Eifelia  20.11.2023, 12:47
@Andri123

"Wieviele der Fragesteller folgen wohl Deinem Rat, einen Steuerberater zu involvieren?"

Wozu ist das wichtig? Wer über Werte von mehreren 100.000 € Entscheidungen trotz ausdrücklichem Hinweis auf Fallstricke trifft, ohne selbst ausreichende steuerrechtliche Kenntnisse zu haben bzw. bei Nichthaben sich steuerrechtlich beraten zu lassen, ist - mit Verlaub - selber schuld, wenn die Sache in die Hose geht - aber Hauptsache, man hat die Steuerberatungskosten gespart.

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Bis dato seid ihr ( gleichberechtigte ) Erben und Du zahlst dem Bruder dieses Erbe in Raten aus. Also bestünde die Schenkung max. in Form der Zinslosigkeit dieses Darlehens. Die "Wertbereinigung" hinsichtlich bei der "Schätzung" durch einen Makler ( wohlgemerkt keines Sachverständigen ) wirtschaftlich unberücksichtigt gebliebener wertmindernder Mängel sind nicht wirklich relevant.

Bitte den Ist-Zustand der Immobilie und die Mängel bitte genau dokumentieren.