Der Mieter hat einen Gewerberaum ca 35qm gemietet und lagert dort Gegenstände. Diese Gewerberäume führen auf einen kleinen Hinterhof, auf dem auch gegrillt werden darf, und von da wieder auf den großen Innenhof. Nun lagert der Mieter seit Jahren auch Gegenstände (aus meiner Sicht Schrott, aus seiner Sicht wahrscheinlich Wertgegenstände) neben der Tür und an der Wand im kleinen Hof.
Ich habe den Mieter mündlich zur Beseitigung aufgefordert und eine Frist von 4 Wochen gesetzt, die hat er verstreichen lassen.
Jetzt würde ich noch einmal schriftlich eine Frist zur Beseitigung setzen, bei der wahrscheinlich auch nichts passiert.
Nun meine Überlegung: Entsorgen kann ich nicht, dann werde ich auf Schadensersatz verklagt. Einlagern lassen könnte ich, aber der Mieter bezieht Hartz 4 und ich bekäme die Lagerkosten vermutlich nicht ersetzt. Das einfachste wäre vielleicht, die Gewerberäume zu kündigen (zum Jahresende fristgerecht möglich) und evtl nach Ablauf dieser Frist räumen zu lassen (wobei dann wahrscheinlich wieder erst Einlagerung etc meinerseits nötig wäre?)
Hat jemand einen Rat für die mich?
Vielen Dank!