Keine eigene Gartengestaltung bei einem gemieteten Haus möglich?
Wir wohnen zur Miete in einem Haus mit Garten. Unser Vermieter hat uns jetzt angeschrieben, dass er den Garten neu gestalten lassen wird. Nach der Umgestaltung möchte er keinerlei Veränderungen durch uns mehr haben. So haben wir uns die Gartennutzung allerdings nicht vorgestellt. Darf der Vermieter uns im Prinzip vorschreiben, wie der Garten seines Hauses auszusehen hat? Der Garten wurde von uns bisher nach unseren Vorstellungen gestaltet und gut gepfliegt.
3 Antworten
Hier hätte ich einen Tipp w....bmgev.de/mietrecht/tipps/g/1garten.html.
Der Vermieter versucht, in den bestehenden Vertrag einzugreifen, was nicht in Ordnung ist und zu einer erheblichen Mietminderung (5-20 %) berechtigt lt. w....hanhoerster.de/html/mietminderung_garten.htm
Es kann natürlich sein, dass der Vermieter seine Eigenbedarfanmeldung vorbereitet.
Schau in deinen Vertrag. Wenn da euch die Gartenbenutzung oder Gartenpflege gestattet ist, da habt ihr dazu auch ein Recht und der Mieter kann euch nicht dreinreden. Ich würde den Vermieter dann darauf aufmerksam machen und darauf, dass er in "eurem" Garten nichts zu suchen hat.
Wenn per Mietvertrag die Nutzung des Gartens für den Mieter von Anfang an nicht eingeschränkt worden ist, kann der Vermieter dies später einseitig nicht mehr ändern. Gartengestaltung im üblichen Rahmen ist und bleibt dann Sache des Mieters, außer der Mieter stimmt einer anderweitigen Vereinbarung zu.