Wer muss den Kammerjäger bezahlen?

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Grundsätzlich zahlt der, der die Musik bestellt. Bestellt der Vermieter den Schädlingsbekämpfer, kann er die entstandenen Kosten teils im Rahmen der Betriebskostenabrechnung den Mietern in Rechnung stellen. Hier kommt es darauf an, ob es sich um wiederkehrende Leistungen handelt. Eine regelmäßige Kontrolle aufgestellten Mäuse- oder Rattenköder wäre in voller Höhe auf die Mieter umlegbar. Die Beseitigung eines Wespennestes hat der Vermieter nach aktueller Rechtsprechung selber zu tragen. Man muss also jeden Fall einzeln betrachten.

Bei der Mäuseplage im Haus von Frau Holle ist es wohl mit ein paar Mäusefallen nicht mehr getan. Hier sollte der Vermieter / Eigentümer aus eigenem Interesse den Schädlingsbekämpfer beauftragen. Dieser kann die Ursachen der Mäuseplage ausfindig machen. Kommen die Mäuse weil z.B. in einem der Mieterkeller Lebensmittel gelagert werden, kann ein bestimmter Mieter als "Verursacher" die Kosten in Rechnng gestellt bekommen.

Na das muss schon der Vermieter machen.

Wenn er es nach mehrfacher Aufforderung nciht macht, dann dürft ihr den selbstbestellen udn es dem Vermieter in Rechnung stellen.

Kosten für einen Kammerjäger können normalerweise nicht so einfach auf alle Mieter umgelegt werden. Die Kosten hat der Vermieter zu tragen. Wenn allerdings festzustellen ist, dass die Mäuse durch Verschulden eines Mieters angezogen werden (Unrat oder Speisereste im Keller), dann kann der verantwortliche Mieter für die Rechnung herangezogen werden.