Wer zahlt Krankenkassenbeiträge bei geschiedenen Ehegatten im Alter?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein. Mit dem Unterhalt bzw dem Vorsorgeausgleich sind die Ansprüche abgegolten. Siehe auch Kommentar zu Gandalf. Welches System (PKV oder GKV) zuständig ist, hängt von Deiner Vorversicherung bzw. Deinem Berufsstatus ab.

Da wäre ich mir aber jetzt nicht so sicher.

Wenn der Ex-Frau Ehegattenunterhalt zugesprochen wurde und sie diesen noch bekommt, dann gehört dazu auch lt. §1578 Abs. 2 BGB die Krankenversicherung. Das wird zwar in den Unterhaltsbetrag eingerechnet, wenn sich z.B. die Beiträge erhöhen (insbes. relevant bei PKV), dann muss der Unterhalt entsprechend automatisch aufgestockt werden. In der Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens wird daher der KV-Beitrag abgezogen und später wieder zugerechnet.

Ich vermute allerdings, daß hier kein Ehegattenunterhalt mehr gezahlt wird, d.h. auch kein Anspruch auf die KV-Beiträge besteht.

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@gandalf94305

Es gibt ein Urteil aus Koblenz (OLG Koblenz vom 19.01.2010 - Az: 11 UF 620/09) , dass die Thematik PKV Beiträge für Kinder betrifft. Diese Beträge sind zusätzlich geschuldet, das ist korrekt. Hat aber den sinnigen Hintergrund, dass Kindesunterhalt erstrangig geschuldet ist.

Im Fall des Ehegattenunterhaltes ist es anders gelagert. Hier wird ja bei der Festsetzung des Trennungsunterhaltes die realen Einkommensverhältnisse und fiktive Einkommen etc berücksichtigt. Sehe Dir mal die OLG Vorschriften zur Unterhaltsberechnung an. Diese sind die Vorgaben zur Abwicklung. Da findest keine separate Nebenrechnung oder Erhöhung für Versicherungen etc.

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Denk mal nach, Dein Mann muß doch auch für seinen Anteil der Betriebsrente selbst seine Krankenkassenbeiträge abführen; warum sollte er für Deinen Anteil ebenfalls aufkommen - mit der Scheidung und dem Versorgungsausgleich ist alles abgegolten.

Das wäre nicht Gegenstand des Versorgungsausgleichs (der ja die Rentenansprüche betrifft), sondern eines Ehegattenunterhalts.

War die Ehefrau bisher ohne eigenes Einkommen beim Ehemann mitversichert und nach Scheidung damit keine eigene Krankenversicherung mehr hat, dann kann die Ex-Ehefrau bis drei Monate nach Scheidung die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung beantragen. Der unterhaltspflichtige Ex-Ehemann muss die Kosten dafür unternehmen, wobei er dies dann vom unterhaltsrelevanten Einkommen abziehen kann.

Ist/war die Ehefrau selbst berufstätig und hatte eine eigene Versicherung, so fällt dieser Anspruch i.a. weg, d.h. sie ist nach der Scheidung auch weiterhin für die eigene Krankenversicherung zuständig.

Hat die Ex-Ehefrau keinen Anspruch mehr auf Ehegattenunterhalt, so fällt ebenso der Anspruch auf die Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge weg, da dies Teil des Unterhalts für sie ist.

Lieber Gandalf,

da liegst Du fachlich etwas daneben. Ggfs erhält die Ehefrau Versorgungsunterhalt. Davon muss Sie auch KV Beiträge bestreiten. Egal ob PKV oder GKV. Da ist nichts zusätzlich geschuldet "on Top". (Das ist nur für PKV Beiträge von Kindern der Fall).

Ob PKV oder GKV kommt auf die Vorversicherung bzw das letzte System bei der die Ehefrau war.Kritisch ist es für Beamtengattinnen, die ja beihilfebereuchtigt sind. Da fällt die Beihilfe weg und sie müssen in die PKV. Das kann teuer werden, wenn keine Anwartschaft bestanden hat.

Ansonsten...eigene Mitgliedschaft bei GKV beantragen.

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Lieber Gandalf,

da liegst Du fachlich etwas daneben. Ggfs erhält die Ehefrau Versorgungsunterhalt. Davon muss Sie auch KV Beiträge bestreiten. Egal ob PKV oder GKV. Da ist nichts zusätzlich geschuldet "on Top". (Das ist nur für PKV Beiträge von Kindern der Fall).

Ob PKV oder GKV kommt auf die Vorversicherung bzw das letzte System bei der die Ehefrau war.Kritisch ist es für Beamtengattinnen, die ja beihilfebereuchtigt sind. Da fällt die Beihilfe weg und sie müssen in die PKV. Das kann teuer werden, wenn keine Anwartschaft bestanden hat.

Ansonsten...eigene Mitgliedschaft bei GKV beantragen.

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Lieber Gandalf,

da liegst Du fachlich etwas daneben. Ggfs erhält die Ehefrau Versorgungsunterhalt. Davon muss Sie auch KV Beiträge bestreiten. Egal ob PKV oder GKV. Da ist nichts zusätzlich geschuldet "on Top". (Das ist nur für PKV Beiträge von Kindern der Fall).

Ob PKV oder GKV kommt auf die Vorversicherung bzw das letzte System bei der die Ehefrau war.Kritisch ist es für Beamtengattinnen, die ja beihilfeberechtigt sind. Da fällt die Beihilfe weg und sie müssen in die PKV. Das kann teuer werden, wenn keine Anwartschaft bestanden hat.

Ansonsten...eigene Mitgliedschaft bei GKV beantragen.

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