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Falschberatung bei Wohn Riester Vertragsabschluss, was kann ich jetzt tun

Ich habe 2009 einen Wohn Riester Vertrag bei der LBS abgeschlossen. Als ich den Kontoauszug für 2014 erhielt, dachte ich, ich schau nicht richtig. Da wurden für mehrere Jahre die Zulagen zurück geholt ohne was mir zu sagen. Nach meheren Recherchen kam nun heraus, das ich garnicht Wohn Riester gefördert werden kann.1. Meine Kinder sind älter als 3 Jahre ( 27, 24 und 16 Jahre inzwischen ) und 2. ich habe nur einen Minijob bis 450€ wo ich aber keine Rentenbeiträge selbst ein zahle. Das wusste der Berater aber und ich nicht. Ich habe das erst jetzt erfahren. Ich bin der Meinung, das ich damals den Vertrag hätte garnicht abschließen dürfen zw. hätte man mir das garnicht anbieten dürfen. Nun habe ich die LBS schriftlich aufgefort, das es ja nur rechtens sei den Vertag für ungültig zu erklären und auch die damals geforderte Prämie für den Berater zurück zu erstatten. Die wollen darauf aber nicht soo Recht ein gehen, wie es aus sieht. Die meinen ich könnte den Vertrag ja kündigen und ich bekomme das eingezahlte Geld+ Zinsen , mehr nicht. Ich finde das sit Abzocke. Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte. Vielleicht hatte jemand auchschon mal so ein Poroblem oder was kann ich jetzt tun. Mit demBerater mit dem ich darüber telefoniert habe, der meinte ich sollte mich an die Verbraucherzentrale wenden. Na toll. Da habe ich eben angerufen und da geht das auch nur über einen Anwalt, was mir zusätzlich auch noch Kosten bereit, die ich nicht erstattet bekomme von der LBS. Dqas lohnt sich dann nicht so wirklich ... Bin über jede Infoo dankbar

Falschberatung
Immobilienfinanzierung über Wohnriester Falschberatung -anfechtbar?-

Hallo zusammen,

ich weiß sehr wohl, dass das ganze Netz von Fragen zum Thema WohnRiester gefüllt ist. Dennoch beschäftige ich mich seit kurzem mit folgendem Gedanken, für den ich bis dato noch keine Antwort finden konnte...

Zum Sachverhalt: Im Jahre 2011 habe ich mich zum Kauf einer ETW in Verbindung mit WohnRiester (Schwäbisch Hall) und einem vorfinanzierten BSV (bis 2021) entschieden. Meine Anforderung an die Finazierung (bzw. den Berater) auf Hinblick in Richtung Zukunft war langfristig zu bauen und die ETW nur als Einstieg in die Vermögensanlage zu sehen.

Nun seitdem ich mich damit etwas mehr befasst habe, habe ich ja echt ein Problem damit die ETW zu vermieten resp.zu verkaufen, da ich dann die Förderbeiträge zurückzahlen müsste oder diese innerhalb der nächsten 4 Jahre in die Finazierung des neuen Hauses miteinfließen lassen müsste. (was ich nicht möchte)

Da ich dem Berater damals genau das sagte, dass ich langfristig bauen möchte und die Wohnung dann verkaufen oder vermieten möchte stelle ich mir nun die Frage ob ich aus dem WohnRiester Vertrag irgendwie ohne Vorfälligkeitsenschädigung o.ä. rauskomme. Ich stufe dies als eine Art Falschberatung ein und dies lässt mir einfach keine Ruhe, da ich mir echt Gedanken mache wie die Finanzierung des geplanten Hauses dann aussehen wird.

Nach einem ersten "noch" netten Gespräches mit der Bank habe ich nur erfahren, dass es scheinbar absolut keine Möglichkeiten gibt da rauszukommen. Ich habe das Wort Falschberatung bis dato jedoch noch nicht in den Mund genommen.

Aktuell seiht die Plaung wiefolgt aus: Auf der Suche nach einem Bauplatz, Hausbau in 1-2 Jahren, Vermietung der ETW an meine Mutter.

Ich hoffe ihr könnt mir hierzu einige Tipps geben ob ich hier irgendwelche Möglichkeiten habe.

Ich bedanke mich schon vorab für viele Ratschläge!

Grüße Felix W.

Bausparvertrag, Falschberatung, Immobilienfinanzierung, Kündigungsrecht, Wohn-Riester
Bausparkasse falsche Beratung, Sparkasse knebelvertrag

Habe 2008 einen LBS Bausparvertrag € 121000.- abgeschlossen. Mit einem Sparkassen vorausdarlehn über € 121000.- eine Wohnung gekauft. Habe die Letzten 5 Jahre immer kräftig laut Berater der LBS in den Bausparer einbezahlt und die Zuteilung der Bausparsumme zum 31.12.2013 erhalten. Jetzt kommt ein Schreiben der Sparkasse München, dass laut Sondervereinbarung (Anlage 1 wo Wohnung als Sicherheit angegeben ist ) das Sparkassendarlehn nicht bereits bei Zuteilung des Bausparbetrages, sondern erst zum Ablauf der vereinbarten Zinsfestschreibung des Sparkassen-Darlehns getilgt werden kann. Die Zinsfestschreibung wurde bis 30.3.2018 vereinbart. Ich wurde nie darauf hingewiesen, dass eine Zuteilung der Bausparsumme erst nach 10 Jahren einen Sinn ergibt da ja die Ablösung des Vorausdarlehns der Stadtsparkasse erst dann möglich ist. Habe somit über Jahre umsonst Geld bei der LBS zu einem lächerlichen Zins geparkt. Ist das eine Falschberatung? Ist der Darlehnsvertrag der Sparkasse Rechtens, wo auf der ersten Seite groß steht Darlehen bis zur Zuteilung des Bausparvertrags und irgendwo in der Anlage als Sondervereinbarung Laufzeit bis Ende Zinsfestschreibung. Kann man den Vertag anfechten? Ist das nicht ein Knebelvertrag oder sittenwidrig?. Die Sparkasse hat mir angeboten bei einer Vorfälligkeitsentschädigung von ca. € 20000.- mich aus dem Vertrag herauszulassen. Bekomme ich das geparkte Geld von der LBS zurück um was anderes damit zu machen? Über Antworten wäre ich dankbar.

Bausparvertrag, Darlehen, Falschberatung, Sparkasse
Zuteilung des LBS Bausparvertrags Sparkasse besteht auf Laufzeit bis noch Ende Zinsfestbindung

Habe 2008 einen LBS Bausparvertrag € 121000.- abgeschlossen. Mit einem Sparkassen vorausdarlehn über € 121000.- eine Wohnung gekauft. Habe die Letzten 5 Jahre immer kräftig laut Berater in den Bausparer einbezaht und die Zuteilung der Bausparsumme zum 31.12.2013 erhalten. Jetzt kommt ein Schreiben der Sparkasse München das laut Sondervereinbarung ( Anlage 1 wo Wohnung als Sicherheit angegeben ist )das Sparkassendarlehn nicht bereits bei Zuteilung des Bausparbertrages, sondern erst zum Ablauf der vereinbarten Zinsfestschreibung des Sparkassen-Darlehns getilgt werden kann. Die Zinsfestschreibung wurde bis 30.3.2018 vereinbart. Ich wurde nie darauf hingewiesen das eine Zuteilung der Bausparsumme erst nach 10 Jahren einen Sinn ergibt da ja die Ablösung des vorausdarlehn erst dann möglich ist. Habe somit über Jahre umsonst (laut Berater) Geld bei der LBS zu einem lächerlichen Zins geparkt, ist das eine Falschberatung? Ist der Dahrlensvertag der Sparkasse Rechtens wo auf der ersten Seite groß steht Darlehen bis zur Zusteilung des Bausparvertrags und irgenwo in der Anlage als Sondervereinbarung Laufzeit bis Ende Zinsfestschreibung. Kann man den Vertag anfechten? ist das nicht ein knebelveretag oder sittenwidrig?. Die Sparkasse hat mir Angeboten bei einer Vorfällichkeitsentschädigung von ca. € 20000.- mich aus dem Vertrag rauszulassen. Bekomme ich das geparkte Geld von der LBS zurück ? um was anderes damit zu machen. Über Antworten wäre ich dankbar

Bausparvertrag, Darlehen, Falschberatung, Sparkasse
KÜNDIGUNG EINER FONDSGEBUNDENEN KINDERRENTENVERSICHERUNG ?? Hab ich Chancen???

Hallo Ich habe ein großes Problem. Habe im März 2009 für meine 2 Kinder je eine Fondgeb. Kinderrentenvers. abgeschlossen. 75.- € sparen und 25.- € wie bei Vs üblich Verwaltung.= 100.-€. Jetzt habe ich jedoch, weil ich mich mit Versicherungen überhaupt nicht gut auskenne von meiner Bekannten ( Bankazubi) erfahren, das mir der Makler aber einen Vertrag ausgestellt hat in dem ich für meine Kinder nur 25.-€ spare aber dafür 75.-€ Verwaltung und Profisionskosten zahle und das 4 Jahre lang sprich 3600 bzw. 7200.-€ da ich ja 2 Kinder habe und ich für sie was sparen wollte. . Der Finanzmakler (wurde mir von einen (da noch) Freund empfohlen und wusste da noch nicht dass er für ihn arbeitet) meinte, dass die Versicherung bis 2013 nicht gekündigt werden kann und ich erst dann Chancen habe aus diesen Vertrag rauszukommen. Auf denn Hinweis, das er mich hintergangen und Betrogen hat und mir die Police falsch erklärt hat, obwohl ich damals stutzig war als ich die Police gesehen habe meinte er, ich habe gar nicht nachgefragt und ich könnte eh nichts beweisen. Ich hätte keine Chance. ??????????? FRAGE: HABE ICH EINE CHANCE AUS DIESEN VERTRAG WIEDER RAUSZUKOMMEN ???????? Habe Freitag 12,02,10 auch einen Termin beim Anwalt, aber ich will schon mal ein paar Tipps und Meinungen einholen. Ich weiß schon, Ich habe Riesen-Mist gebaut! Kann mir jemand da einen Ratschlag geben?

Falschberatung, Kündigung, Versicherung

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