Falschberatung bei Wohn Riester Vertragsabschluss, was kann ich jetzt tun

1 Antwort

1. Meine Kinder sind älter als 3 Jahre ( 27, 24 und 16 Jahre inzwischen )

Erm, der Anspruch auf Kinderzulage folgt dem Kindergeldanspruch. Für zumindest zwei sehe ich hier zumindest theoretisch noch die Chance. Für eines ganz sicher.

2. ich habe nur einen Minijob bis 450€ wo ich aber keine Rentenbeiträge selbst ein zahle.

Ok, aber von 450,- € kann keiner leben. Hier fehlt also eine Information. Hast du andere nicht rentenversicherungspflichtige Einkünfte? Einen Ehepartner, der versicherungspflichtig wäre, oder eben nicht?

Wenn du also Ansprüche aus dem Vertrag geltend machen willst, müsstest du die Falschberatung beweisen können (Beratungsprotokoll), also auch und vor allem, dass der Berater wider besseren Wissens gehandelt hat.

Da habe ich eben angerufen und da geht das auch nur über einen Anwalt, was mir zusätzlich auch noch Kosten bereit, die ich nicht erstattet bekomme von der LBS.

Wenn du prozessierst und gewinnst trägt die Gegenseite deine Auslagen.