Hat der testamentarische Erbe einer Eigentumswohnung in der Eigentümerversammlung Rede- und Stimmrecht auch wenn der Erbschein noch nicht vorliegt?
2 Antworten
Der Erbfall ist eine Gesamtrechtsübertragung. Folge ist, daß der Erbe auch ohne Erbschein Eigentümer ist. Nur ist er ohne Erbschein oder Grundbucheintrag nicht in der Lage, dieses Eigentum nachzuweisen. Die Eigentümerversammlung ihrerseits ist weder befugt noch in der Lage zu prüfen, ob das Testament zu einem Eigentumsübergang geführt hat. Ich würde die Frage daher verneinen.
Wenn aber an der Gesamtrechtsübertragung kein Zweifel besteht, müsste es doch soetwas wie ein vorläufiges Rede/Stimm-RECHT geben. Die Pflichten , wie Zahlung des Wohngeldes, werden ja andererseits auch genommen. Leider dauert die Erteilung des Erbscheins eben entsetzlich lange und es sind Entscheidungen zu treffen die alle angehen....