Abschreibung des Anlagevermögens - gilt das auch für die USt?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Umsatzsteuer folgt anderen Regeln, deswegen gibt es da auch ein eigenes Gesetz für. Mitunter muss man sogar Nebenrechnungen machen, um die umsatzsteuerlichen und die ertragsteuerlichen Folgen korrekt darzustellen.

Wenn der Unternehmer (<-umsatzsteuerlicher Begriff) vorsteuerabzugsberechtigt ist, zieht er die Vorsteuer sofort ab. Ins Anlagevermögen wandert dann der Nettobetrag.

Ist er nicht vorsteuerabzugsberechtigt, gehört die innewohnende Vorsteuer mit zu den Anschaffungskosten. Dann klappen wir das UStG zu und das EStG auf - und schreiben die Umsatzsteuer mit ab. Aber nicht als "Umsatzsteuer", sondern als Anschaffungskosten.

Ist er teilweise vorsteuerabzugsberechtigt, gibt es einen Mix aus beidem. Kommt sowas vor? Aber ja, denhen wir beispielsweise an einen Vermieter eines Hauses, der einen Rechtsanwalt und einen Wohnungsmieter als Mieter hat.

Und kann man das auch irgendwo nachlesen? Kann man, §§§ 15 (1) UStG, 15 (4) UStG, 9b EStG... und weitere.

genauer geht es nicht.

DH, hA und vielen Dank dafür!

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