Welche Rechte hat man bei einem Hotelbrand?

3 Antworten

Bei einem Hotelbrand muss das Hotel in der Regel den Aufenthalt erstatten, wenn die Leistung nicht mehr erbracht werden kann. Ein Anspruch auf gleichwertige Ersatzunterkunft besteht nur, wenn das ausdrücklich vereinbart wurde oder aus Kulanz erfolgt. Für verbranntes Gepäck haftet das Hotel nur, wenn es den Brand schuldhaft verursacht hat. Ohne eigene Hausratversicherung bleibt der Schaden in vielen Fällen beim Gast, es sei denn, eine Haftung des Hotels kann nachgewiesen werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
oder zumindest das Geld für die restlichen Tage erstatten?

Die Beherbergungsleitung wird nicht erbracht und muss natürlich nicht gezahlt werden.

Muss das Hotel dann gleichwertige Zimmer in einem anderen Hotel bereitstellen

Hier kann es eine frage des Vertrags sein.

Bei einer Pauschalreise auf jeden Fall. Bei einem Festvertrag (ich habe eine Buchung 01.09.2025 bis 21.09.2025 ggf. auch, kann aber vom nationalen Recht abhängen. Wenn ich selbst per Webseite in Thailand buche habe ich es mit Thailandrecht zu tun, buche ich direkt das Atlantis auf Paradise Island über die Sungruppe so gilt Recht Bahams, oder Südafrika.

Wer bezahlt für verbranntes Gepäck?

In Deutschland muss das Hotel versichert sein, bei Pauschalreisen der Veeranstalter, sonst Landesrecht. Hausrat dann, wenn anderes nciht greift.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung