Garten: Käufer des Imventars und Pächter unterschiedlich?

3 Antworten

Also nach meinem Rechtsverständnis kann und darf er sein Eigentum verkaufen.

Aber Pächter des Grundstücks bist Du, da kann und darf er dich nicht rausschmeißen!

Trennung = Scheidung ????

Dann sollte und wird das doch im Rahmen der Scheidung auseinandergesetz und somit geregelt!

Er darf die Hütte abbauen und verkaufen, ebenso darf er kostbare Anpflanzungen ausbuddeln und mitnehmen.

Könnt Ihr Euch denn nicht einigen, dass Du ihm den Kaufpreis in Raten zahlst oder so?

Da wäre auch der Pachtvertrag für den Garten udn die Mitgliedschaft im Verein zu prüfen.

So wie ich diese Dinge kenne, kann ich den Aufwuchs im Garten, die Gartenhütte usw. nur kaufen, wenn ich auch Pächter im Garten bin udn /oder Mitglied im Verein.

Bei Euch hat das geklappt, weil Familie/Ehepaar.

Wenn so ein Verkauf nach Satzung udn Pachtvertrag überhaupt möglich ist, dann kann man Dich als Pächterin der Parzelle natürlich nicht rauswerfen. Unter umständen musst Du für das Gartenhaus Miete zahlen.

Aber wie schon geschrieben, sieh ertmal in die Satzung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung