Zahnarztkosten-- Übernahme durch Grundsicherung?
Hallo an alle.. Frage.. die Antwort hab ich leider noch nicht gefunden...
Meine Nichte hatte eine Brücke im Sichtbereich. Diese muß nach 15 Jahren nun entfernt werden.. weil Wurzelentzündungen.
Nicole bekommt Grundsicherung zZt.
Die Zusatzkosten für die Brücke werden sich auf ca 2000 @ belaufen !
Die vorherige Brücke hat sie allein bezahlt.
Nun sind 2000 .- eine großé -- nicht zu bezahlende Summe.
Frage.. Übernimmt das Sozailamt die Kosten ??
Oder kann man einen Kredit beim Amt beantragen ?
Lieben Dank für eure Antworten.
3 Antworten
Hallo,
ich denke auch, hier dürfte die
Härtefallregelung greifen.
Die Nichte sollte bei ihrer KK einen Antrag auf Kostenübernahme nach § 55 Abs. 2 SGB V stellen.
Manche Krankenkassen stellen auch online ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Einfach mal googlen. Falls nicht, ein formloser Antrag tut es vorerst auch, sie bekommt die Formulare dann zugeschickt. Die Bearbeitung dauert halt länger.
Schau mal auf dieser Seite: http://www.betanet.de/betanetprint/soziales_recht/Zahnersatz-479.html
So wie ich das sehe, ist sie dann ein Härtefall, der unter 3.1 beschrieben ist. Die Krankenkasse muss bei Vorliegen der Härtefallvoraussetzungen nach § 55 Abs. 2 SGB V also vollständig zahlen.
Sicherheitshalber aber vor Beginn der Behandlung mit der Krankenkasse abklären und schriftlich bestätigen lassen.
Hallo, es wurde schon auf die Härtefallregelungen hingewiesen.
Das wird aber nur klappen, wenn es sich um eine sog. Regelversorgung handelt. Wenn die angestrebte Lösung darüber hinausgeht (z.B. große Brücke über 4 Zähne statt herausnehmbarem Gebiß), wird auch nur die Regelversorgung voll bezahlt.
Ist sie überhaupt in einer Krankenkasse ? Es gibt noch eine (abnehmende) Anzahl von Alt-Sozialhilfeempfängern, die direkte Hilfen vom Sozialamt bekommen.
Viel Glück
Barmer
Ja BKK.. Danke an alle !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!