Wie hoch ist der Stromsatz,den die Grundsicherung für einen alleinstehenden behinderten zahlt?
2 Antworten
Hallo Juergen 010!
Ich weiß,daß der Satz in der Grundsicherung enthalten ist,ich hätte nur gern gewußt,wie hoch er ist.Ob 20,30 oder mehr € !
Danke aber!
Ach so. ;-)
Dir kann - halbwegs - geholfen werden.
Schau mal hier: http://www.sozialleistungen.info/medien/statistiken/regelbedarfsrelevante-verbrauchsausgaben.html
Auf der Linken Seite kannst Du zwischen den Buttons Info, Tabelle und Diagramm wählen. Am aussagekräftigsten ist die Tabelle.
In der Tabelle findest du unter Abteilung 4 den Gesamtblock "Wohnen, Energie und Instandhaltung". Dieser Punkt wird weiter unten in der Tabelle, in die einzelnen Bestandteile "aufgedröselt".
Strom für Mieterhaushalte macht dort 28,60 € aus.
Basis ist jedoch eine 2008er Verbraucherstichprobe.
Die seit dem erfolgten Erhöhungen des Regelbedarfssatzes wurden nur pauschal um soundsoviel Euro angehoben. Eine Berechnung auf die einzelnen Kostenblöcke und Unterabteilungen ist defakto nicht erfolgt.
Auf diese Weise hat die Regierung verhindert, ohne dass die Öffentlichkeit groß davon Notiz nahm, dass den seit dem erfolgten realen Kostensteigerungen , von denen auch ALG2- und Grundsicherungsempfänger betroffen sind, keine Rechnung getragen wurde.
Die aktuellen Regelsätze sind m.E. um mindestens 80-100 € zu niedrig.
Hallo,
(ergänzend zum Beitrag von Jürgen010)
NEU !!! 2018 Energiepauschalen aktuelle Zahlen, aufgeschlüsselt nach Regelbedarfsstufen:
.......etwas nach unten scrollen
zu Pkt. 1.3 Energiepauschalen Anteile ab 2018
Gruß !
Bin ganz bei dir, Cyra ;-)
Die derzeitige Regelsatzberechnung spottet jeglicher Beschreibung.
Der allgemeine Stromverbrauch des Grundsicherungsempfängers ist im Grundbetrag bereits "eingepreist".
Lediglich wenn Strom zum Heizen benutzt wird, wird dieser bei den Kosten für die Unterkunft extra, als Nebenkosten der KdU gezahlt.
"... ist im Grundbetrag bereits "eingepreist"" ... Schön wär's ja. Es ist aber lediglich eine viel zu niedrige Pauschale "eingespeist". Wohlfahrtsverbände etc. fordern ja schon länger, dass die wahrhaftigen Stromkosten in die KdU übernommen werden, oder dass die Pauschale realitätsnah angepasst wird.
Fragesteller hat Dir in Form einer neuen Antwort geantwortet.
LG
Hallo Juergen010, weil Kommentare unter Kommentaren eingeklappt werden, schreibe ich meinen Kommentar zu Deinem Kommentar vorsichtshalber so:
Der Paritätische schreibt, dass der Regelsatz mindestens 120 € höher sein müsste:
http://www.der-paritaetische.de/fachinfos/hartz-iv-paritaetischer-fordert-regelsatz-von-529-euro/
Auch die Wohlfahrtsverbände etc. geizen immer noch rum, wenn es um den Regelsatz geht. - Kennst Du die Arbeit von Lutz Hausstein
Was der Mensch braucht
http://www.nachdenkseiten.de/upload/pdf/Studie_Was_der_Mensch_braucht_2015.pdf
von 2015? Da hat er schon mit seinem Team errechnet, dass das unabweisliche Existenzminimum 445 € beträgt (und seitdem sind ja deutliche Preissteigerungen wie z.B. Strom erfolgt). - Damit der Mensch gemäß unserem Grundgesetz mit bescheidener Teilhabe leben kann, errechnete er 2015 sogar eine Unterdeckung von 350 €.
LG