Nebenkostenabrechnung kann nicht belegt werden - Außer ordentliche Kündigung möglich?

3 Antworten

Du hast eigentlich schon die fachlich korrekten Antworten bekommen; ein außergewöhnliches Kündigungsrecht besteht nicht! aber Du kannst ordentlich kündigen.

In Deinem Fall greift zudem eine Ausnahme der Heizkostenverordnung und es muß keine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung vorgenommn werden. Damit ist der vermieter auch nicht verpflichtet Dir in diese Belege Einsicht zu gewähren; er kann auch die Erhöhung der Heizkostenzahlung fordern.

Für die anderen Nebenkosten der Mietzahlungen muß dir der Vermieter allerdings den Nachweis erbringen und auch eine jährliche Abrechnung durchführen.

Nein.

Ich kenne Deinen Mietvertrag und die Mietimmobilie (vom Vermieter selbstbewohntes Zweifamilienhaus?) nicht.

Aber wenn der Vermieter die Nebenkosten gemäß Vertrag abrechnen muss, dann hast Du einen Anspruch darauf (und auch auf die Belegeinsicht!). Mit entsprechender schriftlich angedrohter Frist kannst Du die gesamten, nicht belegten Nebenkosten zurückfordern für also mindestens 12 Monate und mangels Zahlung diesen Betrag von Deinen monatlichen Mietzahlungen vorläufig(!) einbehalten. Erst wenn in Kürze diese Einbehalte kompettiert sind, solltest Du an Kündigung denken.

Nach Deinem Auszug kannst Du Deine NK-Rückforderungen nur noch gerichtlich durchsetzen, was also "etwas" langwieriger ist.

"Nach Deinem Auszug kannst Du Deine NK-Rückforderungen nur noch gerichtlich durchsetzen, was also "etwas" langwieriger ist."

... und mit einer Beweislastumkehr verbunden ist.

In diesem Fall müsste die Mieterin nämlich ihrem Zahlungsanspruch gegen den Vermieter belegen, was ihr mangels Belegen nicht so ohne Weiteres gelingen dürfte. Abgesehen davon müsste sie für die Gerichtskosten, ggf. Gutachterkosten usw. erst mal in Vorleistung gehen.

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@Juergen010

Richtig. Deshalb soll sie das Einbehaltungsrecht bis zum letzten Euro ausnutzen, denn nur der (vorübergehende) Zahlungsrückbehalt tut dem störrischen Vermieter weh.

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Warum willst du denn überhaupt kündigen?

So lange der Vermieter seine Nebenkostenforderung nicht durch Belege beweisen kann, ist die NK-Forderung (und auch das NK-Erhöhungsverlangen) nicht fällig.

Ich gehe mal davon aus, dass Du der NK-Abrechnung widersprochen und Belegeinsicht gefordert hast. Kommt die Belegeinsicht nicht zustande, weil der Vermieter diese verweigert oder eben keine Belege vorlegt, kannst Du mit Fug und Recht die Zahlung der NK-Nachzahlung, sowie die Zahlung der (zukünftig) verlangten NK-Erhöhungsbetrages verweigern.

Faktisch dürftest Du den Vermieter sogar die zukünftigen NK-Zahlung zur Gänze verweigern, bis der eine nachprüfbare NK-Abrechnung vorlegt - als Druckmittel sozusagen steht dir dieses Zurückbehaltungsrecht zu. Dies solltest Du aber nicht so ohne Weiteres auf eigene Faust machen. Hol dir dbzgl. Rat beim Anwalt oder Mieterschutzverein.

Im Übrigen gilt: Jegliche Kommunikation mit dem Vermieter zu verschriftlichen und beweisbar zu machen. Also nicht telefonieren, sondern mindestens per Einwurf-Einschreiben, dessen Beleg man sorgfältig aufbewahrt, schreiben.

Will der Vermieter trotzdem sein Geld, muss er dich auf Zahlung verklagen und dann, vereinfacht gesagt, eben dem Gericht seine NK-Abrechnung auf Euro und Cent beweisen.

Weil ich keine Lust auf Stress über Jahre mit ihm habe. Auf Anwalt usw. Er hat eine Klärung auf normalem Wege bereits verweigert. Der Vermieter mit im Haus wohnt. Die Wohnung auch ihr Geld nicht wert ist! Die Klingel läuft über Baterie die wir Monatlich ersetzten müssen...er weigert sich eine ordentliche Klingel anzubringen. Die Beleuchtung an der Treppe ist schlecht.... wir wollen einfach nur noch raus...und haben jetzt die aussicht auf eine günstigere und schönere Wohnung.

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@Zerythia

Wer hat schon Lust auf Stress? ;-)

Letztendlich musst Du entscheiden, ob und wie Du dein zuviel gezahltes Geld wiedererlangst.

Kündigst Du, musst Du deinem Geld hinterherklagen, wohl möglich auch noch der Kaution.

Bleibst Du wohnen und machst deine Zurückbehaltungsrechte geltend, wohnst Du die nächsten Monate quasi umsonst.

Bei beiden Varianten wirst Du um die Einschaltung eines Anwalts wohl nicht herum kommen - entweder, weil der deine Rechte aus dem laufenden Mietverhältnis durchsetzt oder, weil er dich gegen die Forderungen des Vermieters verteidigen muss, wenn Du ausziehst.

Aber um es klar zu sagen: Ein außerordentliches Kündigungsrecht hast Du eigentlich nicht.

Von daher überlege dir die nächsten Schritte vor allem unter taktisch-monetären Gesichtspunkten, weniger unter dem Wunschgedanken eine schönere Wohnung mieten zu können.

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@Zerythia

Wenn Ihr raus wollt, dann müßt Ihr ganz normal fristgerecht kündigen. Das kostet Zeit und wenn Ihr sofort raus wollt, dann kostet es noch mehrfache Miete beim alten und neuen Vermieter.

Beim sofortigen Auszug bleibt aber wenig Gelegenheit, die auch in meiner Antwort aufgezeigten Aufrechnungsmöglichkeiten durchzusetzen.

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