Hallo, wäre hilfreich wenn Sie das etwas aufdröseln.
Ich interpretiere es so, dass Sie jetzt das Darlehen welches in 46 Monaten ausläuft mit 2,7% prolongieren können.
Würden Sie jetzt umschulden können wäre der Zins bei 2,1%.
Doch dann würden Sie ja jetzt Vorfälligkeitsentschädigung zahlen wenn Sie jetzt umschulden könnten.
Wie verhält es sich bei Ihnen.
Hat die Bank signalisiert dass Sie vorzeitig umschulden können?
Ansonsten sind 0,6% Aufschlag für Ablösung in mehr als 3 Jahren oder fast 4 Jahren nicht hoch.
Nießbrauchobjekte sind aus Bankensicht nicht beleihbar.
Nicht mal mit Rangrücktritt funktioniert eine Darlehensaufnahme. Da spielen die Banken in der Regel nicht mit.
Hier stellt sich für mich aber die Frage woher die Restlebenserwartung nur mit 21 Jahren angegeben wird?
Woher kommt dies? Quelle?
Aber korrekt es fehlen weitere Detailangaben wie man den Nießbrauch abschließend bewertet.
Werden die aktuellen Darlehen auf mehreren Wohnungen abgesichert, dann sollte man vor dem Verkauf und Beurkundung beim Notar unbedingt klären mit der finanzierenden Bank wie es mit den verbleibenden Immobilien weitergeht.
Die verbleibenden Immobilien werden bei der Bank neu eingewertet und es ist möglich dass die Bank den Teil des Darlehens welcher dem notariellen Kaufpreis entspricht behält und es für Sie nichts übrig bleibt.
Unbedingt im Vorfeld klären!
Ein Darlehen sollte mit mindestens 1% getilgt werden. Dann ergibt sich daraus hin schon die Darlehenslaufzeit.
Ansonsten kann nach §BGB 489 nach 10 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten ein Darlehen zurückgezahlt werden.
Noch Fragen offen?
Auszahlung entsprechend Fortschritt der Bauarbeiten. Oft wird 60% bei Rohbau ausgezahlt. Analog auch Auszahlung nach MaBV. Dann wird oft ein Restdarlehen von 5-10% einbehalten für die Fertigstellung bei einer 100 % Beleihung.
In der Regel wird der Gerichtsvollzieher im Rahmen einer Zwangsversteigerung auch den Offenbarungseid/EDV beim Betroffenen einfordern.
Eine Zwangssicherungshypothek oder Zwangsversteigerungsvermerk wird nicht der Schufa gemeldet, da das Grundbuchamt nicht Vertragspartner der Schufa ist.
Jedoch wird der Bankpartner oder der Gläubiger der Schufa ein gekündigtes Darlehen als solches sofort melden.
Oder ein Stromwerk macht eine Zwangssicherungseintragung da nicht gezahlt wird. Dann wird es ja zuvor einen Mahnbescheid geben. Dieser wird auch in der Schufa ersichtlich
Hallo, Sie haben mir eben die Antwort gegeben wie Sie die Zwangssicherungshypothek wieder LÖSCHEN lassen können im Grundbuch.
Sie haben derzeit 1 Grundbuch und 2 Wohnungen des Hauses darin?
Lösung: Sie teilen notariell das Haus in 2 Eigentumswohnungen und dann werden darauf hin 2 Grundbücher angelegt. Alles was im Grundbuch gelöscht ist, wird bei Neuanlage eines Grundbuches dann NICHT mehr auftauchen!
Eine Zwangssicherungshypothek ist aus Sicht der Bank ein schlechtes Zeichen. Auch wenn diese gelöscht wird bleibt sie trotzdem im Grundbuch bestehen und bleibt dort für immer drin.
Wenn das der Istzustand ist dann geht es jetzt nur noch mit Betreuer
Regelsparbeitrag ist niedrigster Vorschlag von der Bank den die anbieten. Mehr geht ja immer. Hat ja auch Vorteile wegen schnellerer Zuteilung Bausparvertrag.
Bezüglich Weiterverkauf von Darlehen eine Info aus meiner 17 jährigen Zeit als Darlehensentscheider. Ich habe noch NIE gesehen dass eine Bank gute Darlehen weiterverkauft als Forderungen. Wenn, dann nur gekündigte Darlehen von Kunden die einfach nicht zahlen. Dann aber will die Bank die Forderung verkaufen weil einfach die Bilanz um den Fall bereinigt werden soll.
Hallo denkt bitte vorraus. Nießbrauch und 2/5 oder 3/5 Verhältnisse sind komplizierter. Macht es immer einfach, dann ist es für einen späteren Verkauf auch einfacher. Also 3/5 Anteil kaufen und somit ist alles bei Ihnen in einer Hand.Und kein Nießbrach. Noch Fragen?
Hier sollten noch mehr Eckdaten vorhanden sein. Verkehrswert Immobilie? Restschuld Darlehen?
GGfalls kann man günstiger umschulden? Was verdienen Sie? Schuldzinsen steuerlich absetzbar bei Vermietung?
Steuerliche Fragen geklärt?
Eine Zwischenfinanzierung ist möglich. Nach Verkauf der ETW wird dann die Zwischenfinanzierung wieder abgelöst. Selbstverständlich ist eine Finanzierung auch ganz ohne Eigenkapital möglich.
Ja, genau so wie Sie es schreiben. EÜ Rechnung mit 0 Ergebnis
Ganz einfach. Nur diejenigen bei denen Sie eine Schufaerklärung unterschrieben haben dürfen bei Ihnen in die Schufa schauen.
Wenn Sie 30-40% Eigenkapital haben, dann können Sie problemlos 20 Jahre Zinsfestschreibung tätigen.
Desweiteren ist es möglich die ETW zwischenzufinanzieren. Sprich Sie kaufen die neue Immobilie und die alte wird verkauft. Das ist zwar etwas risikobehaftet, da man nicht weiß wann die Immobilie verkauft wird.
Jedoch ist es auch sinnvoll zu überlegen erst die ETW zu verkaufen und dann die neue Immobilie zu kaufen.
Wenn ein Arbeitszimmer in dem EFH beruflich selbst genutzt wird, ja dann ist es möglich.
Die Finanzierung ist billiger wenn Ihr einen BSV abschließt mit freier Besparung? Das ist ja der Hammer.
Ja es ist so, dass man gerne hätte dass der BSV bespart wird. Jedoch kann man frei sparen. Doch Achtung 1% Abschlussgebühr wird erst mal bedienst. Frage ist natürlich ob das wirklich Sinn macht. In der Regel halten sich die wenigsten Freie Sparer daran. Das ist meine Erfahrung von 17 Jahren Innendienst bei einer Bank.