gesetzlich vorgeschriebene maximale Laufzeit bei Baufinanzierungen
Gibt es ein für Kreditinstitute verbindliches Gesetz über eine maximale Laufzeit bei Baudarlehen? Wenn ja, wie hoch ist die maximale Laufzeit und, wo finde ich das Gesetz?
5 Antworten
Nein, es gibt keine verbindliche Höchstgrenze, aber 25 Jahre und mehr sind schon sehr selten, über 30 Jahre (33) habe ich in ca. 40 Jahren Berufspraxis einmal gesehen.
Gesetz der Straße oder Gesetz eines Landes? Ausland? Welches Land?
In Deutschland gibt es kein Gesetz, dass ein Kreditinstitut auf höchstens x Jahre Laufzeit bei einem Baudarlehn verpflichten würde. Baudarlehn werden nicht nur von Kreditinstituten, sondern z. B. auch von Lebensversicherungen vergeben. Bei einer anfänglichen Tilgung von 1 % p.a. sind bei dem momentan niedrigen Zinsniveau auch rechnerische Laufzeiten von ca. 50 Jahren drin. Es gibt Anbieter mit einer Festzinsbindung von bis zu 45 Jahren. Ob solche Laufzeiten allerdings für den Schuldner sinnvoll sind, ist eine andere Frage.
In D wird bei Festzzinskrediten an Verbraucher eine Kündigungsmöglichkeit nach 10 Jahren eingeräumt. Näheres steht in § 489 Abs. 1 Ziff. 2 BGB. Vielleicht meintest Du diese Frist?
popepi:
Es gibt meines Wissens nur e i n e gesetzliche Laufzeitbegrenzung, nämlich die bei einer mündelsicheren Erbbaurechts-Hypothek. Die Tilgung muss hier spätestens zehn Jahre vor Ablauf des Erbbaurechts enden (§ 20 (1) 3 ErbbauRG).
Nebenbei bemerkt:
Der Hypothekengeber selbst wird keine Laufzeit anbieten oder akzeptieren, die über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer des Bauwerks hinausgeht.
Ein Darlehen kann auch über 100 Jahre laufen.
Einzig wird im §489 BGB festgeschrieben, daß man nach max. 10 Jahren ein solches Darlehen kündigen kann.
Mit anderen Worten: eine Bank könnte Dir ein Darlehen zur Baufinanzierung mit Zinsbindung auf 30 oder 100 Jahre anbieten und sie wäre daran gebunden. Du kannst jedoch 10 Jahre, nachdem das Darlehen voll ausgezahlt wurde, dennoch den Vertrag kündigen, wenn Du das möchtest.
Genau
Jedes länger laufende Darlehen kann der Darlehensnehmer 10 Jahre, nachdem das Darlehen voll ausgezahlt wurde, kündigen, wenn er das möchte.
Gesetzlichen Kündigungsrecht nach §489 Abs1 Nr. 2 BGB!
die Laufzeit ist in D nicht festgeschrieben. Es gibt kein Limit (gesetzlich vorgeschrieben).