Was darf mir mein Nachbar bzgl meiner Wohnung verbieten?
Hallo
Meine Nachbarin (alte Frau, wohnt unter mir) versucht mir ständig, bestimmte Handlungen zu verbieten. Daher wollte ich mal fragen, was davon berechtigt ist und was nicht. Ihrer Meinung nach darf ich ...
- ...ab 18:00 auf meinem Balkon nicht mehr reden.
- ...auf dem Balkon nicht rauchen - es zieht angeblich runter und sich soll bitteschön zum Rauchen in die Wohnung gehen
- ... nach 22:00 mein Arbeitszimmer nicht mehr betreten, da sie darunter schläft
- ... Musik und TV nur ganz leise anhaben
- ... keine Blumen am Balkon haben, da es sonst runtertropft und Erde runterfliegt
- ... nach 18:00 nicht mehr im Keller waschen.
Sie hat sich schonmal bei der Hausverwaltung beschwert und hat mir vorgestern angedroht, bei der Hausverwaltung die Kündigung meines Mietsvertrags zu beantragen. Ist meine erste Wohnung und ich wohne hier noch nicht sehr lange (2 Monate). Was meint ihr dazu?
16 Antworten
Die Nachbarin kann überhaupt nichts verbieten.
Nun zu den Aufzählungen:
1.
Auf dem Balkon darf geredet werden, ab 22.00 Uhr sollte versucht werden leise zu reden.
2.
Auf dem Balkon darf geraucht werden.
3.
Du kannst jederzeit das Arbeitszimmer betreten, auch nachts um 4 Uhr. Veruchen sollte man allerdings diverse Ballerspiele am PC oder das Rollen mit Schreibtischstühlen zu vermeiden ab 22.00 Uhr.
4.
Musik und TV dürfen auf Zimmerlautstärke eingestellt sein.
5.
Wenn Blumen am Balkon erlaubt sind, dann kann sei nichts dagegen machen. Hier solte man nur versuchen, beim Gießen den Nachbarn nicht zu beregnen.
6.
Die Mutzunmg einer Waschmaschine richtet sich bei Allgemeinräumen nach der Hausordnung. Mir sind Hausordnungen soweit bekannt, dass ab 22 Uhr in den Waschräumen nicht mehr gewaschen werden darf
Nachtruhe ist erst ab 22 Uhr. D.h. rein theoretisch darfst du bis 22 Uhr sowohl auf deinem Balkon reden (mal ganz davon abgesehen, dass du das wahrscheinlich danach auch noch dürftest, wenn du nicht gerade rumschreist) und eigentlich auch waschen, sofern der Vermieter nichts anderes sagt. Und das Betreten eines Zimmers, darf sie dir ganz bestimmt nicht verbieten!
Die Frau spinnt und genauso wird das auch die Hausverwaltung einschätzen. Waschzeiten und Ruhezeiten sind im Mietvertrag geregelt und fernab ihrer Forderungen. Pflanzen kannst Du auf dem Balkon haben, soviel Du willst, reden darfst Du dort auch nach 18 Uhr und in dem Arbeitszimmer kannst Du auch nachts aus- und eingehen. Entspann Dich! Du kannst der Hausverwaltung ja auch bei Bedarf mitteilen, das Du belästigt wirst von dieser Frau.
Du hast mit dem Nachbarn keinen Mietvertrag geschlossen sondern mit dem Vermieter. Der Nachbar kann also keine wirksamen Forderungen dir gegenüber erheben. Dieser hätte die Möglichkeit sich an seinen und zugleich deinen Vermieter zu wenden, wenn ihm was nicht passt. Wenn dann sich herausstellte, dass er Recht hat (was hier aber kaum annehmbar ist), könnte dich dein Vermieter abmahnen, was wiederum vor Gericht keinerlei Wirkung entfalten könnte, da dort alles im Detail bewiesen werden müsste. Das nur für den Fall, dass der V. Dir wegen der Nachrede kündigen wollte. Eine unbegründete Abmahnung muss der Vermieter nicht zurücknehmen, es hätte also keinen Sinn, das zu fordern. In solchem Fall einfach dem Vermieter mitteilen, dass du alle Anschuldigungen bestreitest. Anwalt, Mieterverein etc. brauchst du zunächst nicht.
Wende Dich doch bitte an den Mieterschutzbund.
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Diese kannst Du dann mit einem entsprechenden Begleitschreiben Deiner Nachbarin zukommen lassen.
Wenn man dort gezielt Fragen stellt und die Problematik kurz und sachlich darstellt, dann bekommt man auch zufriedenstellende und sachlich richtige Antworten.
Und dabei ist das Beratungsniveau auch hilfreich und gut.
Schlechte Idee. Niedrige Gebühren, da niedriges Beratungsniveau. Massenabfertigung. etc.