Was darf mir mein Nachbar bzgl meiner Wohnung verbieten?

16 Antworten

Die Nachbarin kann überhaupt nichts verbieten.

Nun zu den Aufzählungen:

1.

Auf dem Balkon darf geredet werden, ab 22.00 Uhr sollte versucht werden leise zu reden.

2.

Auf dem Balkon darf geraucht werden.

3.

Du kannst jederzeit das Arbeitszimmer betreten, auch nachts um 4 Uhr. Veruchen sollte man allerdings diverse Ballerspiele am PC oder das Rollen mit Schreibtischstühlen zu vermeiden ab 22.00 Uhr.

4.

Musik und TV dürfen auf Zimmerlautstärke eingestellt sein.

5.

Wenn Blumen am Balkon erlaubt sind, dann kann sei nichts dagegen machen. Hier solte man nur versuchen, beim Gießen den Nachbarn nicht zu beregnen.

6.

Die Mutzunmg einer Waschmaschine richtet sich bei Allgemeinräumen nach der Hausordnung. Mir sind Hausordnungen soweit bekannt, dass ab 22 Uhr in den Waschräumen nicht mehr gewaschen werden darf

Nachtruhe ist erst ab 22 Uhr. D.h. rein theoretisch darfst du bis 22 Uhr sowohl auf deinem Balkon reden (mal ganz davon abgesehen, dass du das wahrscheinlich danach auch noch dürftest, wenn du nicht gerade rumschreist) und eigentlich auch waschen, sofern der Vermieter nichts anderes sagt. Und das Betreten eines Zimmers, darf sie dir ganz bestimmt nicht verbieten!

Die Frau spinnt und genauso wird das auch die Hausverwaltung einschätzen. Waschzeiten und Ruhezeiten sind im Mietvertrag geregelt und fernab ihrer Forderungen. Pflanzen kannst Du auf dem Balkon haben, soviel Du willst, reden darfst Du dort auch nach 18 Uhr und in dem Arbeitszimmer kannst Du auch nachts aus- und eingehen. Entspann Dich! Du kannst der Hausverwaltung ja auch bei Bedarf mitteilen, das Du belästigt wirst von dieser Frau.

Du hast mit dem Nachbarn keinen Mietvertrag geschlossen sondern mit dem Vermieter. Der Nachbar kann also keine wirksamen Forderungen dir gegenüber erheben. Dieser hätte die Möglichkeit sich an seinen und zugleich deinen Vermieter zu wenden, wenn ihm was nicht passt. Wenn dann sich herausstellte, dass er Recht hat (was hier aber kaum annehmbar ist), könnte dich dein Vermieter abmahnen, was wiederum vor Gericht keinerlei Wirkung entfalten könnte, da dort alles im Detail bewiesen werden müsste. Das nur für den Fall, dass der V. Dir wegen der Nachrede kündigen wollte. Eine unbegründete Abmahnung muss der Vermieter nicht zurücknehmen, es hätte also keinen Sinn, das zu fordern. In solchem Fall einfach dem Vermieter mitteilen, dass du alle Anschuldigungen bestreitest. Anwalt, Mieterverein etc. brauchst du zunächst nicht.

Wende Dich doch bitte an den Mieterschutzbund.

Probleme mit dem Vermieter?

• Ärger mit den Nachbarn?

Der Mieterschutzbund und seine im Mietrecht besonders erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stehen Ihnen tatkräftig zur Seite.

Die Mitgliedschaft im Mieterschutzbund hilft Fehler zu vermeiden und Geld zu sparen. Ihr Zuhause ist unser Anliegen. Informieren Sie sich!

• Bei speziellen Fragen rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

• Jetzt Mitglied werden.

Dort bekommst Du, auch ohne Mitglied zu sein, schriftliche Unterlagen.

Diese kannst Du dann mit einem entsprechenden Begleitschreiben Deiner Nachbarin zukommen lassen.

Sally2809  29.05.2010, 14:34

Schlechte Idee. Niedrige Gebühren, da niedriges Beratungsniveau. Massenabfertigung. etc.

Entdeckung  29.05.2010, 20:36
@Sally2809

Wenn man dort gezielt Fragen stellt und die Problematik kurz und sachlich darstellt, dann bekommt man auch zufriedenstellende und sachlich richtige Antworten.

Und dabei ist das Beratungsniveau auch hilfreich und gut.