Darf man auf dem Balkon rauchen und nachts duschen?

15 Antworten

Das sind die Probleme eines Mieters in einem Mehrfamilienhaus.

Natürlich ist es störend, wenn nachts jemand "neben meinem Bett" duscht - und bei einem hellhörigem Haus besonders - aber wenn das Duschen schnell geht - nervt es zwar trotzdem, aber soll der Nachbar stinken ...

Wenn Dich schon der Rauch in der Wohnung stört, dann hör doch auf. Das ist wirklich nervig.

aber sie könnte natürlich auch das Fenster zu machen - wie oft/lange rauchst Du denn?

Grillen ist allerdings geregelt - ich glaube so einmal alle 4 Wochen - und das kann bei vielen Nachbarn, die sich abwechseln, noch übler sein als Duschen oder Rauchen ;-)

Dummes Zeug...

  1. Rauchen kannst du so viel du willst auf dem Balkon.....wenns ihr nicht passt soll sie halt die Fenster zumachen....

  2. Duschen darfst du nachts, sogar baden...da gibts schon zig Urteile, dass dies erlaubt ist...

  3. Auf dem Balkon grillen ist erlaubt, solange andere davon nicht belästigt werden.

  4. Es gibt keine "älteren Rechte"...Entwerder man hat Recht oder eben nicht....

  5. Zahl die Rechnung nicht, sie muss dir beweisen, dass die von "deinem" Rauch dreckig wurden.....und das soll sie erstmal schaffen...

Dann viel Spass beim Grillen....

Hallo,

auf dem Balkon darfst du rauchen, ober der Rauch nu nach unten, nach obern oder quer zieht......hauptsache leise. Ihre Gardinenrechnung kannst Du ihr getrost wiedergeben. Und zum Thema nachts duschen schau mal hier: http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Koeln_1-S-30496_Mieter-duerfen-auch-nachts-duschen-oder-baden.news9586.htm

Aber auf dem Balkon mit offenem Feuer / Holzkohle grillen darf man meines Wissens nicht (wird vermutlich auch so im Mietvertrag stehen) - ein Elektrogrill wäre aber erlaubt.

Grüsse + viel Erfolg - Deti

Rauchen auf dem Balkon darfst du solange es nicht anders im Mietvertrag steht. Anders ist das mit Grillen (Kohle), das darf man grundsätzlich zwar, aber nicht zu oft (wenn sich jemand beschwert).

Duschen ist normales Benutzen der Mietsache. Wenn du eine Dusche in der Wohnung hast darfst du diese auch benutzen. Lediglich solltest du dir das laute Singen verkneifen ;)

Und soweit ich weiß gibt es in der Nachtruhe beschränkungen wie lange man Duschen darf. aber ich denke nicht dass du länger als das duschst.

youngindy 
Fragesteller
 23.06.2012, 16:32

Ich habe mal in der Hausordnung geschaut.

Zum Duschen: Da steht, dass in der Zeit von 22-7 Uhr darum gebeten wird, das Duchen zu unterlassen. Gebeten heisst irgendwie nicht verboten, oder?

Zum Rauchen: Da steht dass jegliche Lärm- und GERUCHSBELÄSTIGUNGEN der Nachbarn zu unterlassen ist. Allerdings glaube ich auch nicht, dass das haltbar ist, oder?

imager761  23.06.2012, 16:46
@youngindy

Zum Duschen: Da steht, dass in der Zeit von 22-7 Uhr darum gebeten wird, das Duchen zu unterlassen.

Diese Klausel wäre unwirksam vereinbart und daher nichtig :-O

Allerdings hast du das Duschen zeitlich auf das notwendige Maß zu begrenzen und unter größtmöglicher Rücksichtnahme vorzunehmen.

Da steht dass jegliche Lärm- und GERUCHSBELÄSTIGUNGEN der Nachbarn zu unterlassen ist.

Bezieht sich definitiv nicht aufs Rauchen, selbst von Zigarren oder aromatisierten Pfeifentabaken. Aber auf Kohlsuppengerüche im Treppenhaus, Katzenklogestank usw.

G imager761

DerHans  23.06.2012, 17:49
@imager761

Es wird darum "gebeten."., heißt eigentlich überhaupt nichts

Eichbaum1963  23.06.2012, 18:15

Rauchen auf dem Balkon darfst du solange es nicht anders im Mietvertrag steht. Anders ist das mit Grillen (Kohle), das darf man grundsätzlich zwar, aber nicht zu oft (wenn sich jemand beschwert).

Umgekehrt ist es richtig: ist das Grillen auf dem Balkon lt. Mietvertrag verboten, dann kann dies lt. einiger Gerichtsurteile durchaus wirksam sein.

Nicht aber ein Rauchverbot auf dem Balkon: dies ist immer unwirksam - auch wenns im Mietvertrag steht.

so etwas wie "die älteren rechte" gibt es schon mal nicht. soviel ist sicher.

und soviel ich weiß darfst du eigentlich duschen wann immer du willst. auf die toilette darfst du ja schließlich auch jederzeit. die waschmaschine darf nachts nicht laufen wenn sich dadurch jemand gestört fühlt - für das duschen, zähne putzen oder die toilettenbenutzung gilt das nicht.

wo sollst du denn ihrer meinung nach zum rauchen hin ? darf der nachbar dann seinen kamin nicht mehr einschüren weil er sonst eine 250 euro rechnung von der guten frau bekommt ?! das ist unsinn - wenn ihr was nicht passt soll sie das fenster einfach schließen. ich glaube kaum, dass sie dir verbieten kann auf deinem balkon zu rauchen !

grillen ist da schon was anderes aber dazu sag ich jetzt mal nichts weil ich keine ahnung habe was ein e-grill ist und obs da genauso raucht wie beim normalen grillen ;)