Undurchsichtige Gehaltsabrechnung?

1 Antwort

Die Gewerkschaft Ver.di sagt rechtsverbindlich dazu:

Zum Lohnanspruch eines Arbeitnehmers gehört auch der Anspruch auf eine detaillierte Lohnabrechnung. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in schriftlicher Form erteilen. Darin sind Angaben über den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts zu machen. Hinsichtlich der Zusammensetzung sind insbesondere Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse erforderlich.

Wichtig: Haben sich die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert, so muss der Arbeitgeber keine neue Lohnabrechnung ausstellen.